Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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3.2. Auswirkung der Massnahme
3.2.1. Energie- und Umweltwirkung
Mit den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Finanzierungsabgabe) sind keine Lenkungszielsetzungen verbunden. Entsprechend ergeben sich mit der Befreiung der stromintensiven Unternehmen gemäss Art. 15 EnG keine direkten energiepolitischen Zielkonflikte.
Wirkung der Zielvereinbarungen gegenüber einer unbeeinflussten Entwicklung: Gemäss EnAW hatten bisherige Zielvereinbarungen mit dem Bund im CO2-Bereich von 2001 bis 2011 eine Wirkung von 1.4 Mio. t CO2 kumuliert155. Mit den freiwilligen Zielvereinbarungen konnte zusätzlich auch der Stromverbrauch um rund 1,2 TWh reduziert werden156.
Gemäss der vertieften Regulierungsfolgeabschätzung von Ecoplan/EBP157 liegt der Hauptnutzen der Zielvereinbarungen im Transfer von Energiewissen in die Unternehmen. Die Erfahrungen mit Zielvereinbarungen im CO2-Bereich zeigen, dass die Ziele für die erste Verpflichtungsperiode (2008-2012) tendenziell zu wenig ambitioniert (bspw. aufgrund der Energiepreisänderung zwischen 2002 und 2012 und der asymmetrischen Information) festgelegt wurden, somit beruhte ein beträchtlicher Teil der umgesetzten Massnahmen auf Mitnahmeeffekte (Nettowirkung der Zielvereinbarungen auf Reduktionsanteil betrug 40%).
Weiter gilt es zu beachten, dass die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Effizienzpotenzials bei Unternehmen mit den folgenden zwei beschlossenen Massnahmen bereits adressiert wird:
Bestehende Zielvereinbarungen: Die Zielvereinbarungen beschränken sich bzgl. der verpflichtenden Zielsetzung auf den CO2-Bereich. Der Fokus liegt damit für viele Unternehmen hauptsächlich auf der Ausschöpfung des rentablen CO2-
Einsparpotenzials. Da aber mit den Zielvereinbarungen ein Energie-Management-System (EMS) installiert wird, werden auch rentable Massnahmen betreffend elektrischer Energie und der biogenen Energieträger umgesetzt. Zudem wurden für KMUs Zielvereinbarungsmodelle entwickelt, mit deren Hilfe speziell elektrische Energie eine höhere Beachtung geniesst. Dies wird auch in Zukunft so sein.
Grossverbraucherartikel der Kantone: Der Grossverbraucherartikel der Kantone (Art. 1.28 MuKEn) zielt auf die Verwirklichung der rentablen Energiesparpotenziale bei Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 0.5 GWh pro Jahr. Derzeit ist der Artikel gemäss EnAW bei 21 Kantonen eingeführt und in drei Kantonen umgesetzt (ZH, NE, SG).
Wir gehen davon aus, dass Unternehmen, die über der Schwelle des geforderten Rückerstattungsbetrags von 20'000 Fr./Jahr sind, in den meisten Fällen bereits von der bindenden
155 Kumulierte Wirkung aller im EnAW-Monitoring erfassten Massnahmen seit 2001: 1.43 Mio. Tonnen CO2, davon fallen 1.36 Mio. Tonnen CO2 auf Brennstoffe und 0.7 Mio. Tonnen CO2 auf Treibstoffe – dies gegenüber der unbeeinflussten Entwicklung. Die absolute Emissionsreduktion beträgt im Jahr 2011 im Vergleich zu 1990 rund 1 Mio. Tonnen CO2. EnAW, Zahlen und Fakten 2011
156 EnAW, Zahlen und Fakten 2011
157 Ecoplan/EBP, Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 im Auftrag des SECO (derzeit noch in Erarbeitung)