Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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vermieden werden.154

Mit den Zielvereinbarungen, die als Voraussetzung für die Abgabenbefreiung einzuhalten sind, sollen aus betrieblicher Sicht rentable Stromeffizienzpotentiale in den Unternehmen ausgeschöpft werden. 20% der rückerstatteten Gelder sind dafür einzusetzen.

3.1.3. Begünstigte Unternehmen und Begünstigung

Ab einer Rückerstattungssumme der Zuschläge von mind. 20‘000 Fr. und einer Stromintensität (Stromkosten in % der Bruttowertschöpfung) von 5 Prozent können sich Unternehmen teilweise, ab 10 Prozent vollständig von den Zuschlägen auf die Übertragungskosten befreien lassen. Das Rückerstattungssystem wird voraussichtlich unbefristet am 1.1.2014 eingeführt.

3.1.4. Gegenleistung (Zielverpflichtung)

Um die Zuschläge zurückerstattet zu bekommen, müssen die Unternehmen mit dem Bund eine Zielvereinbarung eingehen. Die Zielvereinbarung umfasst zunächst die wirtschaftlichen Energieeffizienzmassnahmen. Gemäss Entwurf zur pa. Iv. 12.400 werden die Unternehmen dazu verpflichtet 20 Prozent des rückerstatteten Betrags in zusätzliche Energieeffizienzmassnahmen zu investieren. Wird die Zielvereinbarung nicht eingehalten oder werden die vereinbarten Investitionen nicht getätigt, muss das Unternehmen den gesamten Rückerstattungsbetrag zurückzahlen.

3.1.5. Schätzung bzgl. der betroffenen Unternehmen

Von dieser Massnahme werden rund 300 – 600 Unternehmen Gebrauch machen können.

3.1.6. Umfang der ausgenommenen Energie /CO2-Emissionen

Insgesamt fallen bei rund 6‘000 GWh Strom keine Zuschläge an. Dies entspricht rund 8-12 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs (rund 60 TWh). Bezogen auf den Stromverbrauch der Unternehmen (41 TWh) liegt der Anteil bei rund 12-17 Prozent.

3.1.7. Reduktion der Energie/CO2-Emissionen durch die Gegenleistung (Zielverpflichtung)

Umgesetzte Effizienzmassnahmen bei den rückerstattungsberechtigten Unternehmen dürften zu einer Erhöhung der Energieeffizienz von 1-2 Prozent pro Jahr führen. Bei 5‘000 – 7‘000 GWh Stromverbrauch kann deshalb von einer Reduktion des Stromverbrauchs von ca. 50–100 GWh bzw. 70–140 GWh ausgegangen werden.

154 Ob und ab welchem Zuschlag die Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil erleiden, hängt neben der Strompreisentwicklungen im Ausland auch von den Befreiungsmechanismen (Netzzuschläge u, weitere) in anderen Ländern ab. Eine Analyse hierzu steht noch aus.