Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 16 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001
Anträge: s. Kantone. Allg.: Bund soll bitte Um-
stand Rechnung tragen, dass Preise im öV
mehr gestiegen sind als auf der Strasse und BAV kann das Anliegen nicht berücksichtigen und [gem. KöV] Initiative "für eine faire Verkehrsfi- eine Volksinitiative unterstützen, sondern das Anlie-60 KöV, VCS System nanzierung" unterstützen. - gen ist vielmehr an den Bundesrat gerichtet.
Höherer Aufwand für Budgetierung und Ab-
rechnung insb. bei kleinen Unt. -> Prüfen, ob
Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden kön-
nen, welche sämtliche Elemente des Trassen- Hilfsmittel sind vorhanden, aber kaum für alle ideal. preises beinhalten und nicht nur jene des Ver- Eine Excel-Applikation könnte genügen, müsste 61 SOB System schleissfaktors. prüfen aber entwickelt werden…
Bei Erhebung von Kennzahlen und Offerten
RPV wird noch zwischen eigenen und fremden Das Anliegen ist legitim und sollte im Hinblick auf die 62 SOB System Trassen unterschieden. Bitte vereinfachen! prüfen nächsten LV- und RPV-Offerten geprüft werden.
63 VAP System es braucht Anreize an ISB, Kosten zu senken prüfen Verhandlungssache, vgl. LV 17-20.
NZV Art. 18 Bisherige Vereinfachung bei Abrechnung auf Relativ viele Züge verkehren auf dem Netz der DB, DB Netz Abs. 4 -> NZV BP Verschleiss ausweiten, da Streckennetz in von denen die Fahrzeugdaten nicht verfügbar sind. 64 (BEV) Vereinfachung Art. 19a Abs. 6 der CH kurz und Vielfalt der Fahrzeuge gross. prüfen Vorschlag: NZV Art. 19a Abs. 6 erweitern.
Kein Verschleissfaktor einführen bzw. lieber Vereinfachungen im nicht-interoperablen Netz oder NZV Art. 19a BP Gewicht behalten, weil Budgetierung für ISB mit sehr begrenzten Streckennetzen (in der 65 ETB Vereinfachung Abs. 6 schwierig, wo nur Spezialzüge fahren… ja CH). Vorschlag: NZV Art. 19a Abs. 6 erweitern.
Verschleissfaktor, Kantone sollen auch das Tool erhalten. BAV Die Unterlagen sind im Internet verfügbar. Prüfen 66 Kt. FR, VD Berechnung soll Berechnungen der EVU überprüfen. ja soll primär die ISB. BAV macht aber Stichproben.
Die dem Verschleissfaktor zugrunde liegenden Die Daten (Strecken und Fahrzeuge) und Berech-Daten (Einteilung der verschiedenen Strecken- nungsschritte konnten schon bezogen werden. Ersabschnitte und Fz-Parameter mit Quelldaten tere können wir aber auch in Form von Listen /Ta-Verschleissfaktor, und Berechnungsschritten) sind den EVUs un- bellen bzw. als einzelne Tabellenblätter zustellen. 67 BLS Daten verzüglich zuzustellen. ja Es ist eine praktische Distributions-Frage.