Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 16 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-242.1-00001

Von Seiten Güterverkehr/Verlader werden spezifische Rabatte für Güterzüge gefordert, weil sie wenige Anforderungen an die Infrastruktur stellen. Solche Rabatte sind am ehesten beim Basispreis Trasse denkbar, und es gibt sie auch: dank dem Faktor Trassenqualität zahlen die Güterzüge für diesen Teil des Trassenpreises 30 oder gar 40 Prozent weniger als ein RPV-Zug und nur etwa die Hälfte gegenüber dem Fernverkehr. Wesentlich tiefer als das dürften die Grenzkosten der Güterzüge nicht liegen. Ausserdem zahlen sie im Gegensatz zum Personenverkehr keinen Deckungsbeitrag, der hilft, die Fixkosten aus den Anlageninvestitionen zu tragen. In Sachen Trassenzuteilung und Priorität wird das neue System mit Netznutzungskonzept und Netznutzungsplänen (derzeit im Rahmen der Totalrevision Gütertransportgesetz im Parlament zur Behandlung) Abhilfe schaffen, indem Trassen speziell für den Güterverkehr reserviert werden.

Seit 2010 zahlt der Güterverkehr nach einem Bundesratsbeschluss keinen Deckungsbeitrag mehr. Somit bleibt im Trassenpreissystem die Grenzkostendeckung und gegebenenfalls Preise für Zusatz- und Servicleistungen. Entsprechend gibt es wenig Handlungsspielraum für gezielte Anpassungen. Wie einleitend zur Auswertung der Fragen bemerkt, würden viele Anhörungsteilnehmer eine Wiedereinführung des Deckungsbeitrags befürworten. Sie argumentieren mit Gleichbehandlung und der vermuteten höheren Priorität der Güterzüge bei der Trassenzuteilung. Allerdings verknüpfen einige der Antworten diese Haltung mit der Erwartung, dass dies über andere (Grenzkosten-) Elemente kompensiert wird. Dem ist entgegen zu halten, dass auch Güterzüge unabhängig davon ihre Grenzkosten decken müssen. Für die Infrastruktur wird es erst dann interessant, einen Zug mehr fahren zu lassen, wenn dieser mehr als seine Grenzkosten deckt. Ausserdem ist auch hier auf das neue System NNK/NNP hinzuweisen, mit dem Trassen speziell für den Güterverkehr gesichert werden sollen.

Was den Deckungsbeitrag im Personenverkehr betrifft, so hatte das BAV vorgeschlagen, die Sätze bei 8 (RPV) bzw. 13 (Fernverkehr) Prozent der Verkehrserlöse zu belassen. Der Vorschlag war mit einem Vorbehalt verbunden: "Sollten die Tarifmassnahmen ausbleiben, sind auch die Deckungsbeitragssätze neu zu beurteilen."

Inzwischen zeichnet sich ab, dass 2015 keine Tariferhöhung erfolgt, und diejenige im Dezember 2016 dürfte auch tiefer als erwartet ausfallen. Entsprechend ist mit weniger Verkehrserlös für die EVU und weniger Trassenerlös in Form von Deckungsbeitrag für die Infrastruktur zu rechnen. Den jüngsten, groben Schätzungen zu Folge würde die Infrastruktur ab 2017 somit anstatt 100 Mio. CHF (bzw. 97 Mio. gem. Bericht) nur noch etwa 85 Mio. CHF mehr Trassenerlös pro Jahr erhalten. Das BAV sieht sich deshalb veranlasst, den Deckungsbeitragssatz für den Fernverkehr um einen halben Prozentpunkt zu erhöhen, was 2017 vermutlich 12-13 Mio. CHF ausmacht. Damit werden die 100 Mio. CHF in etwa erreicht. Interesseorganisationen der öV-Kunden halten zwar die Deckungsbeitragssätze und die vorgesehene zusätzliche Belastung für oberste Grenze. Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass sie über die RPV-Bestellungen höhere Abgeltungen zu leisten haben, wenn der