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Vernehmlassung 2014/108: Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) · 5 Seiten
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745.16
Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 11. November 20091 über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 30 Absatz 3und 63 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092 (PBG),
Artikel 97 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19573 (EBG)
und Artikel 26 des Seilbahngesetzes vom 23. Juni 20064,
Art. 1 Bst. abis
Diese Verordnung regelt:
abis. die Anteile der Kantone und des Bundes an der Abgeltung der durch Bund und Kantone gemeinsam bestellten Angebote im regionalen Personenverkehr;
Art. 2 Abs. 1
1Abgeltungen und Finanzhilfen nach den Artikeln 28–34 PBG können Transportunternehmen erhalten, die Personen im Linienverkehr, im Bedarfsverkehr oder mit linienverkehrsähnlichen Fahrten auf der Basis einer Konzession nach Artikel 6 PBG, einer Bewilligung nach Artikel 8 PBG oder eines Staatsvertrages befördern.
AS 2009 6061