Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/109: Revision der Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-511.3-00005/00010/00001

3. Überblick über die Ergebnisse der Anhörung

Im Rahmen der externen Konsultation wurden 47 Rückmeldungen fristgerecht abgegeben2.

Von Seiten der Kantone und Parteien wurde überwiegend ein generelles Einverständnis abgegeben bzw. formell auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. Einzelne Ergänzungen wurden fachlich durch das BAV geprüft.

Die Rückmeldungen der interessierten Fachkreise (v.a. Positionen e. und f.) stammten überwiegend aus dem Umfeld historischer Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche durch eine Aufnahme einer Ausnahmeregelung in Art. 58 eine Befreiung der für die Instandhaltung historischer Fahrzeuge Verantwortlichen von der Zertifizierungspflicht nach der EU-Verordnung 445/2011 beantragen. Der betroffene Artikel ist allerdings nicht Teil der aktuellen Revision. Das BAV ist bereits mit der Branche im Gespräch und wird das Thema in einer weiteren Revisionsrunde weiter prüfen.

4. Weitere Bemerkungen zu gesamten Revisions-

paket

Die Anhörung zur Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) wurde parallel zur Teilrevision der zugehörigen Ausführungsbestimmungen (AB-EBV) sowie zur Totalrevision der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) durchgeführt.

Die Ergebnisse dieser Anhörungen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Verkehr

(www.bav.admin.ch Dokumentation  Abgeschlossene Vernehmlassungen) dargestellt.

2 sowie eine deutlich verspätete Rückmeldung. Es ergibt sich in Summe eine Gesamtzahl an Rückmeldungen von 48.