Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/116: Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) · 7 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Erläuterungen zum Entwurf der Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV):

1. Ausgangslage

Zwanzig Jahre nach der Einführung des sogenannten „New Approach“-Konzepts, welches massgeblich zur Verwirklichung des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt beigetragen hat, musste zunehmend festgestellt werden, dass Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung und Durchführung dieses Konzepts besteht. Dies, weil das Regelungsumfeld immer komplexer geworden ist und für ein Produkt häufig mehrere Rechtsvorschriften zeitgleich anwendbar sind. Sind diese Rechtsvorschriften noch dazu uneinheitlich, wird es sowohl für die Wirtschaftsakteure als auch für die Behörden immer schwieriger, diese korrekt anzuwenden. Um solche horizontalen Defizite zu beseitigen, trat am 1. Januar 2010 in der EU der neue Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (sogenannter „New Legislative Framework“ [NLF])1 in Kraft. Ziel und Zweck des NLF ist es, die Wirksamkeit der EU-Vorschriften zur Produktsicherheit und die Mechanismen für ihre Umsetzung zu stärken und für mehr Kohärenz in den jeweiligen Wirtschaftssektoren zu sorgen.

Der NLF legt grundsätzliche Anforderungen an die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen und an die Marktüberwachung fest. Er sorgt zudem für eine einheitliche Gesetzgebung (z.B. harmonisierte Definitionen) und gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Wirtschaftsakteuren (einheitliche Rechte und Pflichten). Die gesamte Produktgesetzgebung der EU muss an diesen neuen Rechtsrahmen angepasst werden. Acht Richtlinien wurden bereits zusammen in einem sogenannten „Alignement Package“2 revidiert und werden am 20. April 2016 in Kraft treten.

Die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (EU-Druckgeräterichtlinie) gehörte anfänglich auch zum „Alignement Package“. Weil die EU-Druckgeräterichtlinie jedoch zudem an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung; Classification, Labelling, Packaging) angepasst werden musste, wurde sie aus dem Packet herausgelöst. Sie

1 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.

2 Richtlinie 2014/28/EU (Explosivstoffe), 2014/29/EU (Druckgeräte), 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit), 2014/31/EU (nichtselbständige Waagen), 2014/32/EU (Messgeräte), 2014/33/EU (Aufzüge), 2014/34/EU (Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen), 2014/35/EU (elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen). 541.2/2013/00275 \ COO.2101.104.4.932858