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Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 6 Seiten

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Bundesbeschlüsse über die Festlegung der Grundbeiträge im Finanzausgleich für die Beitragsperiode

2016-2019

Art. 3

Weil im Zeitpunkt der Beratungen im Parlament (Wintersession 2014 bis Sommersession 2015) die relevanten Zahlen für das Referenzjahr 2016 noch nicht vorliegen werden, wird der Bundesrat vom Parlament ermächtigt, anlässlich der Verabschiedung der revidierten Finanzausgleichsverordnung mit den Zahlen 2016 den korrekten Betrag definitiv festzulegen.1

Er wird dann die effektiven Wachstumsraten des Ressourcenpotenzials 2015-16 verwenden. Damit verfährt der Bundesrat auf die gleiche Weise wie innerhalb einer Vierjahresperiode, d.h. er schreibt den Bundes- und den Kantonsbeitrag des Jahres 2015 gemäss Art. 5 FiLaG auf das Jahr 2016 fort.

Dieser ordentlich fortgeschriebene Beitrag wird anschliessend noch korrigiert um den Betrag, um welchen in der zweiten Vierjahresperiode durchschnittlich das Mindestausstattungsziel verfehlt wurde. Dazu wird für jedes Jahr der zweiten Vierjahresperiode derjenige Betrag berechnet, welcher nötig gewesen wäre, damit der ressourcenschwächste Kanton genau das Mindestausstattungsziel von 85 Indexpunkten nach Ressourcenausgleich erreicht hätte. Die Differenz zur effektiven Dotation ist in Tabelle 2 aufgeführt. Für das Jahr 2015 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden2. Aus diesem Grund sind nur die Jahre 2012-14 aufgeführt.

Tabelle 2: Berechnung der Korrektur

2012 2013 2014 Mittelwerte

Überdotation -68'275'694 -269'978'269 -498'647'106 -278'967'023

Beitrag Bund -40'511'503 -160'413'460 -296'945'506 -165'956'823

Beitrag Kantone -27'764'191 -109'564'809 -201'701'600 -113'010'200

Die Korrektur entspricht dem Mittelwert der vier Jahre. Für die Jahre 2012-14 beträgt die Reduktion des Bundesbeitrags 166 Millionen Franken und diejenige für die ressourcenstarken Kantone 113 Millionen Franken.

Aus der Fortschreibung und der Korrektur ergibt sich der Grundbeitrag des Bundes für die Beitragsperiode 2016-2019.

Tabelle 3: Berechnung der Grundbeiträge für den Ressourcenausgleich 2016-19 Fortschreibung Korrektur 2016 Dotation Dotation 2016 Ressourcenausgleich 3'925'771'799 -278'967'023 3'646'804'776 Beitrag Bund 2'337'806'198 -165'956'823 2'171'849'375 Beitrag Kantone 1'587'965'601 -113'010'200 1'474'955'401 1 Die revidierte FiLaV mit den neuen Zahlen des folgenden Jahres zum Ressourcen- und Lastenausgleich wird vom Bundesrat jeweils im November verabschiedet. 2 Die effektiven Werte für das Jahr 2015 stehen im November 2014 fest.