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Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 6 Seiten

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Bundesbeschlüsse über die Festlegung der Grundbeiträge im Finanzausgleich für die Beitragsperiode 2016-2019

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20033 über den Finanz- und Lastenausgleich,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...4,

beschliesst:

Art. 1 Grundbeitrag des Bundes

Der Grundbeitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich für die Jahre 2016–2019 beträgt 2 337 806 198 Franken pro Jahr.

Art. 2 Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone

Der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone an den Ressourcenausgleich für die Jahre 2016–2019 beträgt 1 587 965 601 Franken pro Jahr.

Art. 3 Anpassungen durch den Bundesrat

1Der Bundesrat wird ermächtigt:

a. den Beitrag nach Artikel 1 neu zu berechnen, indem die Entwicklung des Ressourcenpotenzials aller Kantone in den Jahren 2015 und 2016 berücksichtigt und anschliessend eine Reduktion von 165 956 823 Franken vorgenommen wird;

b. den Beitrag nach Artikel 2 neu zu berechnen, indem die Entwicklung des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone in den Jahren 2015 und 2016 berücksichtigt und anschliessend eine Reduktion von 113 010 200 Franken vorgenommen wird.

2Er nimmt die Anpassungen nach Absatz 1 zusammen mit der Festlegung der Zahlen zum Referenzjahr 2016 vor.

Art. 4 Referendum und Inkrafttreten

1Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten

3 SR 613.2

4 BBl 2014 ...