Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

8.2 Fixierung des Abschöpfungssatzes

Das zweite Element, welches von den Vertretern der Geberkantone eingebracht wurde,

besteht in der Fixierung des Satzes für eine Vierjahresperiode, mit dem die Beiträge der res- sourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich festgelegt sind. Dieser Satz wird jeweils auf die Überschuss-SSE des jeweiligen Kantons angewandt. Der Bundesbeitrag wird an das Volumen des horizontalen Ressourcenausgleichs gekoppelt, indem er 150 Pro- zent des letzteren beträgt. Im bisherigen System wird die Dotation des horizontalen Res- sourcenausgleichs mit der Wachstumsrate des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone fortgeschrieben und diejenige des vertikalen Ressourcenausgleichs an die Entwicklung des gesamtschweizerischen Ressourcenpotenzials. Der Abschöpfungssatz der Über- schuss-SSE ergibt sich im aktuellen System somit endogen und variiert von Jahr zu Jahr.

Die Vertreter der Geberkantone betonen, dass mit ihrem Vorschlag die Dotation besser auf Veränderungen der Disparitäten reagiert und dass damit das Problem der «Solidarhaftung» vermindert wird.

Die Frage der «Solidarhaftung» bei den ressourcenstarken Kantonen

Der Kanton Zürich weist absolut gesehen das grösste Ressourcenpotenzial auf. Seit

2010 ist sein Ressourcenindex aufgrund einer unterdurchschnittlichen Wachstumsra-

te seines Ressourcenpotenzials merklich gesunken. Die Dotation des horizontalen Res- sourcen ausgleichs wird jeweils mit der Wachstumsrate des Ressourcenpotenzials aller

ressourcenstarken Kantone fortgeschrieben. Eine Wachstumsabschwächung in Zürich

schlägt sich daher in der Wachstumsrate des horizontalen Ressourcenausgleichs nie-

der. Dennoch führt die Wachstumsschwäche Zürichs zu einer steigenden Belastung des Überschuss-Ressourcenpotenzials und damit zu höheren Beiträgen der übrigen ressour- censtarken Kantone. Wenn sich der Ressourcenindex eines grossen Kantons ändert, hat dies aufgrund der Ausgestaltung des Systems Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen aller Kantone. Dies gilt ebenso für ressourcenstarke wie -schwache Kantone und wirkt symmetrisch für Zu- bzw. Abnahmen des Ressourcenindex. Sollte beispielsweise der Ressour- cenindex von Zürich in den kommenden Jahren wieder ansteigen, würde dies die übrigen ressourcenstarken Kantone entsprechend entlasten. Der Bericht der EFV (2013a) beschreibt diesbezügliche Simulationen. Abbildung 8.05 zeigt, wie sich ceteris paribus eine Reduk- tion der ASG 2009 des Kantons Zürich um 10 Prozent auf die Ausgleichszahlungen pro Einwohner der Kantone auswirkt. Während Zürich um rund 50 Franken pro Einwohner entlastet wird, zahlen die übrigen ressourcenstarken Kantone mehr in den horizontalen Ressourcenausgleich ein. Die höchste Mehrbelastung ergibt sich für den Kanton Zug mit über 60 Franken. Für die Kantone Schwyz, Basel-Stadt sowie Genf erhöhen sich die Einzahlungen um rund 30 Franken pro Einwohner. Bei den ressourcenschwachen Kantonen reduzieren sich die Ausgleichszahlungen in den Kantonen mit einem höheren Ressourcenindex, während die ressourcenschwächsten Kantone weniger starke Einbussen haben und die beiden Kantone mit dem tiefsten Index sogar leicht höhere Ausgleichszahlungen erhalten.