Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Glossar
Aggregierte Steuer- Die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage widerspiegelt das Ressourcen- bemessungsrundlage potenzial eines Kantons. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des (ASG) Ressourcenindexes und des Ressourcenausgleichs. Die ASG eines Kantons
besteht aus der Summe der massgebenden Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen, der massgebenden Gewinne der juristischen Personen sowie der Steuerrepartition.
Aufgabenentflechtung Von einer Aufgabenentflechtung wird dann gesprochen, wenn eine öffentliche
Aufgabe, die zuvor von Bund und Kantonen gemeinsam erfüllt worden ist, nur noch von einer staatlichen Ebene erfüllt wird (vgl. Teilentflechtung und Verbundaufgabe).
Bemessungsjahr Jahr, aus welchem die Steuerdaten zur Berechnung der ASG stammen. Das ers-
te Bemessungsjahr liegt gegenüber dem Referenzjahr um sechs, das letzte um vier Jahre zurück.
externer Effekt, Ein externer Effekt oder eine Externalität ist die Auswirkung einer ökonomi-Externalität schen Aktivität, bei welcher Verursacher und Betroffene nicht übereinstimmen.
Beispiel negativer externer Effekt: Lärm, Beispiel positiver externer Effekt:
Leuchtturm.
Faktor Alpha In die ASG fliesst nicht das Reinvermögen, sondern nur dessen Wertverände-
rung ein. Die Umrechnung erfolgt mit dem Faktor Alpha.
Faktor Beta Die Auslandsgewinne privilegiert besteuerter juristischer Personen können von
den Kantonen nur beschränkt ausgeschöpft werden. Deshalb werden diese für die ASG mit dem Faktor Beta gewichtet.
Faktor Gamma Der Faktor Gamma dient dazu, aus den Bruttoeinkommen der
quellenbesteuerten Personen steuerbare Einkommen zu schätzen.
Finanzausgleich Die Finanzausgleichsordnung regelt Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenver-
teilung auf die Gebietskörperschaften und betrifft die Dimensionen Gebietsor- ganisation, Steuersystem, Aufgabenzuordnung und den Finanzausgleich im engeren Sinn.
Finanzausgleich im en- Der Finanzausgleich im engeren Sinn ist ein Umverteilungsinstrument zwischen geren Sinn dem Bund und den Kantonen (d.h. vertikal) einerseits und zwischen den Kanto-
nen (d.h. horizontal) andererseits.
Finanzausgleich im wei- Der Finanzausgleich im weiteren Sinn umfasst alle finanziellen Beziehungen teren Sinn zwischen Bund und Gliedstaaten sowie der Gliedstaaten untereinander.
Geografisch- Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder topografischer aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen Lastenausgleich (GLA) haben, werden durch den GLA entlastet. Der GLA wird vollständig durch den
Bund finanziert.
Globalbilanz Die Globalbilanz enthält die quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen aller
NFA-Massnahmen mit den einzelnen Be- und Entlastungen für den Bund und die 26 Kantone. Sie wurde letztmals für die Jahre 2004/05 erstellt.