Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 223Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Stellungnahme des Bundesrates

Zur abweichenden Meinung der Vertreter der ressourcenstarken Kantone betreffend die Reduktion der Ausgleichszahlungen bei «Steuerdumping» durch ressourcenschwache Kantone hält der Bundesrat fest:

Die Argumentation der ressourcenstarken Kantone orientiert sich an der Entwicklung des Steuerausschöpfungsindexes. Es wird der Eindruck erweckt, es widerspiegle sich darin die tatsächliche Entwicklung der «Steuerbelastung» in den Jahren 2008 bis 2013. Der Steuer- ausschöpfungsindex weist jedoch datenbedingt einen Time-lag von 4 bis 6 Jahren auf. Somit geben nur die Steuerausschöpfungsindizes 2012 und 2013 – und dies nur teilweise – die Steuerbelastungsverhältnisse unter dem NFA-Regime wieder: Der Steuerausschöpfungsindex 2012 basiert zu insgesamt einem Drittel auf dem (NFA-) Bemessungsjahr 2008, der Steuer- ausschöpfungsindex 2013 zu insgesamt zwei Dritteln auf den (NFA-) Bemessungsjahren 2008 und 2009. Die Steuerausschöpfungsindizes 2008 bis 2011 basieren noch auf den Verhältnis- sen vor Einführung der NFA.

Weiter verweist der Bundesrat auf die kurzen Ausführungen im Kapitel 5.4.6 des vorliegen- den Berichts zur Frage des «Steuerdumpings».

Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass die SP-Fraktion Ende 2010 eine ähnlich lautende Motion eingereicht hat (10.3993 Keine NFA-Mittel zur Finanzierung von Steuersenkun- gen3). Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Dabei wies er insbesondere darauf hin, dass

– gemäss Artikel 2 Buchstabe b FiLaG die Reduktion der Steuerbelastungsunterschiede zwi-

schen den Kantonen eines der Ziele des Finanzausgleichs sei;

– die Ausgleichsmittel den Kantonen gemäss Artikel 6 Absatz 2 FiLaG ohne Zweckbindung,

das heisst ohne Auflagen, zustehen;

– die kantonale Steuerhoheit integral aufrechtzuerhalten sei;

– mit der NFA die Finanzausgleichszahlungen bewusst von den Steuersätzen der Kantone

entkoppelt wurden; dies um Fehlanreize zu vermeiden.

Die Motion wurde in der Herbstsession 2012 vom Nationalrat als Erstrat mit deutlichem Mehr verworfen.

Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs

Das Kapitel 5.7 des vorliegenden Berichts untersucht die Entwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Es wird u.a. festgehalten, dass sich seit Inkrafttreten der NFA die Lastenausgleichszahlungen markant erhöht haben; dies allerdings mit deutli- chen Unterschieden in den einzelnen Aufgabenbereichen. Eine spezifische Meinung äussert ein Vertreter eines ressourcenstarken Universitätskantons zum Bereich Universitäten. Seiner Meinung nach tragen die Nicht-Universitätskantone einen zu geringen Anteil an den Finanzierungslasten der Universitäten.

3 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103993