Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 3.03 Standardabweichung der absoluten jährlichen Veränderungen der Ausgleichszahlungen pro
Kopf (in CHF)
Tabelle 3.03 Volatilität der Ausgleichszahlungen pro Kopf (in CHF)
2008-2012 2009-2013 2010-2014 ZH 22 1919
BE 54 4724
LU 27 2735
UR 49 6432
SZ 85 5157
OW 122 149128
NW 14 2221
GL 49 4016
ZG 30 5584
FR 42 4448
SO 37 3238
BS 55 4622
BL 6 64
SH 18 2217
AR 52 5550
AI 26 2631
SG 30 2933
GR 39 5153
AG 35 3721
TG 40 4143
TI 19 1920
VD 71 81100
VS 39 4947
NE 11 2557
GE 29 2426
JU 58 5961
Gewichteter Durchschnitt 38 3837
Tabelle 3.03 zeigt die Standardabweichung der absoluten jährlichen Veränderungen der Aus- gleichszahlungen der drei Perioden 2008–2012, 2009–2013 und 2010–2014 auf. Daraus ist ersichtlich, dass die gewichtete mittlere Volatilität aller Kantone über die drei Perioden stabil geblieben ist und zwischen 37 und 38 Franken beträgt. Die Entwicklung verläuft unterschiedlich: In einigen Kantonen ist ein abnehmender (BE oder BS) oder ein zunehmender (LU, FR oder NE), in anderen (UR, OW oder AR) gar kein Trend ersichtlich.
Fazit
Die Analyse zeigt bei fünf der zehn ressourcenstarken Kantone (VD, ZG, SZ, BS und ZH) in der Periode 2008-2014 eine überdurchschnittliche Volatilität, ohne dass eine starke Korrelation zwischen dem Niveau des Ressourcenindex und seiner Volatilität nachweisbar wäre. Hingegen weisen nur vier ressourcenstarke Kantone (VD, ZG, SZ und BS) auch eine überdurchschnitt- liche Volatilität der Ausgleichszahlungen auf. Während in ressourcenschwachen Kantonen (mit Ausnahme von OW) die Volatilität beim Ressourcenindex immer unterdurchschnittlich ist, erweist sie sich bei den Ausgleichszahlungen häufiger als überdurchschnittlich (z.B. UR, JU, GL, BE). Dies ist auf die progressive Entwicklung der Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone zurückzuführen. Die in diesem Kapitel ebenfalls dargestellten Korrelationskoeffizien- ten bestätigen dieses Ergebnis.