Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Die Fiskaleinnahmen sind wie der Finanzausgleich nicht zweckgebundene Mittel der Kantone. Die Analyse der Auswirkungen ihrer Volatilität auf die Budgetierung und Finanzplanung der Kantone ist deshalb vergleichbar.
Die letzte Spalte in Tabelle 3.01 zeigt die durchschnittlichen Veränderungen der Ausgleichs- zah lungen 2008–2014 in Prozent der Fiskaleinnahmen 2010. Mit Ausnahme des Kantons Appenzell-Innerrhoden sind überdurchschnittliche Veränderungen bei den Fiskaleinnahmen nur in Kantonen mit überdurchschnittlicher Volatilität der Ausgleichszahlungen zu beobachten. Am höchsten sind die durchschnittlichen Veränderungen in den Kantonen Obwalden (±3,1 %) und Glarus (±2,2 %).
In Abbildung 3.02 werden diese Veränderungen den ebenfalls in Prozent der Fiskaleinnahmen 2010 ausgedrückten durchschnittlichen Veränderungen der Fiskaleinnahmen 2000–2010 gegenübergestellt. Letztere variieren in allen Kantonen stärker als die Ausgleichszahlungen. Damit werden die Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Ausgleichsbeträgen relativiert. Andererseits scheint es keine Korrelation zwischen den Veränderungen der Ausgleichszahlungen und der Fiskaleinnahmen zu geben (Koeffizient = 0,10). Dabei ist jedoch auf den zeitlichen Abstand (wegen der Verfügbarkeit der Daten) und den Glättungseffekt bei der Berechnung des Ressourcenindex hinzuweisen. Dieser beruht nämlich auf dem Durchschnitt der drei letzten verfügbaren Jahre, das heisst t-6 bis t-4. Zum andern lässt sich die fehlende Korrelation zwischen den Veränderungen der Ausgleichszahlungen und der Fiskaleinnahmen dadurch erklären, dass die Entwicklung der Ausgleichszahlungen vom Niveau des Ressourcenindex abhängig ist: Bei den ressourcenstarken Kantonen ist diese Entwicklung proportional zum Ressourcenindex, bei den ressourcenschwachen Kantonen hingegen progressiv.
Vergleich nach Periode
Da die Methode zur Messung der Volatilität der Ausgleichszahlungen nicht mit derjenigen des ersten Wirksamkeitsberichts übereinstimmt, ist ein Vergleich mit dessen Ergebnissen nicht sinnvoll. Aber um zu ermitteln, ob die Volatilität mit der Zeit eher zu- oder abgenommen hat, kann ein Vergleich nach Vierjahresperioden vorgenommen werden.