Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Nach der Verarbeitung der Daten werden weitere Plausibilitätskontrollen vorgenommen.

Nach Abschluss aller Datenlieferungen wird jeder Kanton ins Verhältnis zur gesamten Schweiz gesetzt.

Qualitätssicherung bei der EFV

Die EFV überprüft, ob die Daten, welche in den Berechnungsprozess einfliessen mit den separat gelieferten Angaben der ESTV bzw. dem BFS übereinstimmen. Zudem werden

auch die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr kontrolliert und nötigenfalls mit dem

Datenlieferanten besprochen. Bereits während des Berechnungsprozesses, insbesondere aber nach Beendigung der Berechnungen führt die EFV eine Vielzahl von Kontrollen durch. Gewisse Kontrollen beziehen sich auf Vergleiche mit dem Vorjahr, andere auf logische

Korrektheit der Daten. Bei unplausiblen Ergebnissen wird wiederum Rücksprache mit den Datenlieferanten genommen. Seit einigen Jahren setzt die EFV zur Berechnung eine Informa- tiklösung ein, welche laufend verbessert wurde. Dadurch werden die manuellen Eingriffe in den Prozess minimiert und insbesondere auch dokumentiert. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung bei der Qualität, Sicherheit und Transparenz. Zudem wurde der Finanzausgleich auch in das interne Kontrollsystem (IKS) aufgenommen.

Im Bericht, welcher im Rahmen der Anhörung zu den Zahlen an die Kantone geht, werden detaillierte Tabellen publiziert, welche den Kantonen erlauben ihre Veränderungen gegenüber anderen Kantonen bzw. gegenüber dem Vorjahr zu analysieren. Auf grössere Differenzen wird im Bericht eingegangen.

Kontrolltätigkeiten der EFK

Die jährlichen Kontrolltätigkeiten der EFK stützen sich auf Artikel 6 Buchstabe j des Finanzkontrollgesetzes (FKG) vom 28. Juni 19671 und umfassen folgende Inhalte:

– Jährlich werden fünf bis sieben Kantone vor Ort geprüft. Die Prüfungen haben zum Ziel,

die ordnungsgemässe Erfassung hinsichtlich Vollständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials zu bestätigen bzw.

allfällige Mängel zu orten.

– Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Bundesämter (ESTV und BFS) werden jähr-

lich vor Ort geprüft. Dabei geht es namentlich darum, die Qualität der gelieferten Daten sowie die gesamte Verarbeitungskette hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit zu verifizieren.

– Ebenfalls geprüft wird die EFV, die für die Berechnung der Ressourcen- bzw. Lastenaus-

gleichsindizes und daraus resultierend der Ausgleichszahlungen für das jeweilige Folgejahr (Referenzjahr) verantwortlich ist. Dabei wird namentlich die gesamte Berechnungskette einer Prüfung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit unterzogen.

– Die EFK erstellt und publiziert ihren Kontrollbericht jährlich und übermittelt ihn der Eidg.

Finanzdelegation. Der Bericht enthält nebst den Befunden zu den erfolgten Kontrolltätigkeiten jeweils Empfehlungen, zu denen die verantwortlichen Stellen Stellung zu beziehen haben.

1 SR 614.0