Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Schlusskontrolle im Rahmen der Anhörung
Obwohl grundsätzlich nur korrekte Daten als Grundlage für die Anhörung verwertet werden sollen, besteht im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine allerletzte Möglichkeit für die Kantone zur Kontrolle der Daten und ihrer Verwendung.
4.2.2 Vollzugserfahrungen
Datenqualität Ressourcenpotenzial
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Datenqualität seit der Einführung der NFA kontinuierlich verbessert hat. Für die kantonalen Steuerämter als eigentliche «Datenherren» für das Ressourcenpotenzial bedeutet der Finanzausgleich eine Herausforderung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. So mussten Kantone ihre Informatiklösungen den neuen Anforderungen anpassen, ihr Personal schulen und ihre internen Prozesse zum Teil neu strukturieren und dokumentieren. Solche Umstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und zeitin- tensiv.
Dennoch sind noch Lücken zu orten: So verfügen auch sechs Jahre nach Einführung der NFA noch nicht alle kantonalen Steuerämter über ein Qualitätssicherungskonzept. Zudem hat die EFK bei verschiedenen Kantonen mit einem Konzept noch Mängel, z.B. in der Dokumen- tation der Kontrollen, festgestellt. Weil eine konsequente Qualitätssicherung unabdingbar ist, um die Akzeptanz des Finanzausgleichs zu gewährleisten, ist die EFK bereits früher an die Kantone gelangt, die bestehenden Lücken im Bereich der Qualitätskontrolle so rasch wie möglich zu schliessen. Es ist jedoch in Erinnerung zu rufen, dass zur Berechnung der Ausgleichszahlungen über fünf Millionen Einzeldaten herangezogen und verarbeitet werden müssen. Eine absolute Nullfehlergarantie kann deshalb auch inskünftig nicht mit absoluter Sicherheit in Aussicht gestellt werden.
Korrekturen und Schätzungen
Für die Referenzjahre 2012 und 2013 mussten nur noch im Kanton Jura (Bemessungsjahre 2006–08) eine Korrektur und im Kanton Graubünden (Bemessungsjahre 2006 und 2007)
eine Schätzung durchgeführt werden. Für das Bemessungsjahr 2009 musste erstmals seit Einführung der NFA keine Korrekturen oder Schätzungen vorgenommen werden. Damit hat sich die Datenqualität gegenüber der ersten Vierjahresperiode deutlich verbessert.
Datenübermittlungsfehler
In der zweiten Vierjahresperiode sind bei der Datenübermittlung von kantonalen Steueräm- tern an die ESTV zwecks Berechnung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage einzelne Übermittlungsfehler passiert. Diese wurden von der EFK, ESTV oder den Kantonen selbst rechtzeitig erkannt und konnten durch eine Nachlieferung korrigiert werden. Der grösste