Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 82Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Exkurs: Lastenausgleich und Disparitäten
Mit dem Lastenausgleich sollen Sonderlasten kompensiert werden, welche die Kantone nicht beeinflussen können (vgl. Kapitel 2.2). Dies erfolgt bewusst unabhängig von der Ressourcenstärke eines Kantons. Aus diesem Grund wird der Lastenausgleich nicht in die Betrachtungen einbezogen, wenn es gilt, die Disparitäten bezüglich des Ressourcenindex zwischen den Kantonen zu untersuchen, auch wenn die Zahlungen im Lastenausgleich ebenfalls dazu führen, dass die anspruchsberechtigten Kantone mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Im Gegensatz zum Ressourcenausgleich sind aber beim Lastenausgleich die Mittel nur bedingt zur freien Verfügung, da der Kanton ja Sonderlasten hat, die er da mit finanzieren muss. Betrachtet man aber dennoch den Einfluss des Lastenausgleichs auf die Disparitäten, so zeigt sich eine neutrale Wirkung.
Von den 17 Kantonen, welche GLA erhalten, sind 2014 nur die drei Kantone Schwyz,
Nidwalden und Tessin ressourcenstark. Diese erhalten zusammen etwa 6 Prozent der Aus gleichssumme. Der überwiegende Teil der Dotation des GLA geht somit an die ressourcen schwachen Kantone und der GLA verringert somit die Disparitäten zwischen den Kanto nen. Von den ressourcenschwachen Kantonen erhalten nur Solothurn und Aargau keine Zahlungen. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Ressourcenpotenzial eines Kantons durch seine Topografie beeinflusst wird.
Beim SLA AC ist die Situation gerade umgekehrt. Von den ressourcenschwachen Kanto nen sind nur Bern, Solothurn, Neuenburg und Jura anspruchsberechtigt. Diese Kantone erhalten knapp 18 Prozent der Ausgleichssumme. Noch ausgeprägter ist die Situation beim SLA F. Hier erhält kein ressourcenschwacher Kanton Ausgleichszahlungen. Die sozio demografischen Sonderlasten und die Wirtschaftskraft des Kantons sind positiv korreliert.
Insgesamt fliessen 53 Prozent des Lastenausgleichs zu den ressourcenschwachen und 47 Prozent zu den ressourcenstarken Kantonen. Auch wenn Zug als ressourcenstärkster Kanton keine Zahlungen aus dem Lastenausgleich erhält, ist der Einfluss auf die Disparitä ten gemessen am Ressourcenpotenzial gering. Die Hauptursachen bestehen dabei darin, dass beide Lastenausgleichsgefässe gleich dotiert sind und dass die meisten Kantone Lastenausgleichszahlungen erhalten.