Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Tabelle 6: Bemerkungen zur Frage 4 - berücksichtigenden Steuerkategorien bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials
Vernehmlasser Bemerkungen
Kantonsgruppe
Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, das Ressourcenpotenzial sei weiterhin mit den bisherigen Steuerkategorien zu berechnen und somit die Wasserzinsen nicht einzubeziehen.
Begründung:
Der Antrag ist systemfremd. Es handelt sich beim Wasserzins zudem nicht um eine Steuer, KdK
sondern um eine Abgeltung für die Erteilung von Nutzungsrechten.
Minderheitposition: Die Kantone fordern, dass die Wasserzinsen mittelfristig in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einzubeziehen sind.
Begründung: Mit dem Einbezug der Wasserzinsen wird das Ressourcenpotenzial korrekt ermittelt und eine Ungleichbehandlung der (ressourcenschwachen) Kantone vermieden.
Nein. Die Argumentation des Bundesrats wurde nicht aktualisiert. Aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen 2011-2015 um insgesamt 37,5% sind die Wasserzinsen durchaus relevante Einnahmen, welche das Bild der effektiven Ressourcenstärke der Kantone verzerren. Der Position ist zwar nicht oberste Priorität einzuräumen, da finanziellen Auswirkungen auf die Geberkantone eher gering sind. Sie bleibt jedoch ein wichtiges Argument zur Erreichung des Ziels, die Mittel zielgerichtet zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone einzusetzen und diese dabei gleich zu behandeln.
Weitere Ausführungen unter Ziffer 3.5. (Siehe Brief NFA-Geberkantone)
Position 6: Wasserzinsen
Seit der Studie von BAKBASEL hat das Parlament per 2011 und 2015 markante Erhöhungen der Wasserzinsen beschlossen, so dass sich eine Neubewertung aufdrängt. Die Studie von BAKBASEL berücksichtigt noch nicht die 2010 beschlossenen markanten Erhöhungen der Wasserzinsen. BAKBASEL stellte bereits damals fest, dass "der Anteil der Einnahmen aus Potentialen und Ressourcen, die vom Ressourcenausgleich nicht erfasst werden, in den Empfängerkantonen tendenziell höher ist als in den Geberkantonen". Die erste Erhöhung der NFA-Geberkonfe-
Wasserzinsen von 80 auf 100 Franken pro Kilowatt trat 2011 in Kraft, die zweite Erhöhung renz
der Wasserzinsen von 100 auf 110 Franken pro Kilowatt hat das Parlament per 2015 beschlossen und wird aufgrund der gegenwärtigen Marktlage kontrovers diskutiert. Da seit dem Parlamentsbeschluss die Strommarktpreise deutlich gesunken sind, stehen die Stromkonzerne derzeit massiv unter Druck und fordern Kompromisse. Die Gebirgskantone beharren jedoch auf die beschlossene Erhöhung der Wasserzinsen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass in guten Zeiten die Mittellandkantone hohe Gewinne erzielen konnten und sie auch die Verluste nun tragen müssten. Im Unterschied zu den Wasserzinsen sind jedoch die Gewinne der Stromkonzerne in der Ermittlung des Ressourcenpotenzials enthalten. Schliesslich werden die Wasserzinseinnahmen in den Kantonen Graubünden und Wallis auch im innerkantonalen Finanzausgleich berücksichtigt. Die Gebirgskantone verfügen mit ihrem Potenzial zu Wasserzinseinnahmen über einen Standortvorteil.
Die Erhöhungen der Wasserzinsen wurden in der Beurteilung des Wirksamkeitsberichts nicht berücksichtigt. Die Wasserzinsen sind während der Periode von 2011 bis 2015 um insgesamt 37,5% erhöht worden und führen somit zu relevanten Einnahmen, die das Bild der effektiven Ressourcenstärke der Kantone verzerren. Aus diesem Grund ist die Forderung nach wie vor richtig. Der Einbezug der Wasserzinsen soll mittelfristig weiter verfolgt werden.
Bemessungsgrundlage für das Ressourcenpotenzial bilden alle bedeutsamen fiskalisch relevanten Grössen. Diese bilden die Wirtschaftskraft der Kantone nachgewiesenermassen in hohem Masse ab. Es besteht kein Bedarf für eine Erweiterung des Ressourcenpotenzials mit einzelnen konkreten Einnahmen. Ein Einbezug der Wasserzinsen in das Ressourcenpotenzial wäre wesensfremd und mit dem gewählten methodischen Ansatz nicht vereinbar. Es handelt sich beim Wasserzins zudem nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgeltung für Gruppe der res- die Erteilung von Nutzungsrechten. Bei einer Anrechnung müsste von einer vollständigen sourcenschwa- (nicht tatsächlichen) Ausschöpfung aller vorhandenen Ressourcen ausgegangen werden. chen Kantone Das Ressourcenpotenzial von ressourcenschwachen Bergkantonen würde erhöht, womit
sich das Ressourcenpotenzial der ressourcenschwachen Mittellandkantone relativ verringert. Die Einnahmen der Kantone aus Regalien und Konzessionen haben im Verhältnis zum restlichen Ressourcenpotenzial eine untergeordnete Bedeutung.
Position: Ein Einbezug von Wasserzinsen und anderen nichtfiskalischen Grössen bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials ist abzulehnen.