Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
einzelnen konkreten Einnahmen. Ein Einbezug der Wasserzinsen in das Ressourcenpotenzial wäre wesensfremd und mit dem gewählten methodischen Ansatz nicht vereinbar.
Position: Ein Einbezug von Wasserzinsen und anderen nichtfiskalischen Grössen bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials ist abzulehnen.
Nein. Die Argumentation des Bundesrats wurde nicht aktualisiert. Aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen 2011–2015 um insgesamt 37,5 Prozent sind die Wasserzinsen durchaus relevante Einnahmen, welche das Bild der effektiven Ressourcenstärke der Kantone verzer-ZG ren. Der Position ist zwar nicht oberste Priorität einzuräumen, da die finanziellen Auswirkun-
gen auf die Geberkantone eher gering sind. Sie bleibt jedoch ein wichtiges Argument zur Erreichung des Ziels, die Mittel zielgerichtet zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone einzusetzen und diese dabei gleich zu behandeln.
Oui, le Conseil d’Etat estime que les éléments de nature fiscale pris actuellement en compte dans le calcul du potentiel des ressources reflètent correctement la force économique des cantons. Le fait d’y ajouter les redevances hydrauliques, qui ne constituent pas un impôt FR
mais une indemnité pour l’octroi de droits d’utilisation, poserait des problèmes méthodologiques et ne serait pas cohérent avec le reste du système. Nous sommes donc opposés à l’intégration des redevances hydrauliques dans le calcul du potentiel de ressources.
SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Nein, die Wasserzinsen sind mittelfristig in die Berechnung des Ressourcenpotenzials ein- zubeziehen, um das Ressourcenpotenzial korrekt zu ermitteln und eine Ungleichbehandlung der (ressourcenschwachen) Kantone zu vermeiden. Die Gebirgskantone verfügen mit ihrem Potenzial an Wasserzinseinnahmen über einen klaren Standortvorteil Aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen 2011-2015 um insgesamt 37,5% sind dies relevante Einnahmen, BS
welche das Bild der Ressourcenstärke der Kantone verzerren. Die Forderung bleibt ein wichtiges Element zur Erreichung des Ziels, die Mittel zielgerichtet zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone einzusetzen und diese dabei untereinander gleich zu behandeln.
Schliesslich werden die Wasserzinseinnahmen in den Kantonen Graubünden und Wallis auch im innerkantonalen Finanzausgleich berücksichtigt.
Der Kanton Basel-Landschaft teilt die Auffassung des Bundesrates und lehnt den Einschluss der Wasserzinsen im Ressourcenpotential aufgrund der geltenden Konzeption des Finanz-BL ausgleichs ab. Konzeptionell berücksichtigt die NFA nur fiskalisch ausschöpfbare Ressour-
cen. Regalien und Konzessionen sind nicht fiskalisch und beinhalten eine staatliche Gegenleistung.
Der Kanton Schaffhausen unterstützt den Einbezug von Wasserzinsen in die Berechnung des Ressourcenpotentials. Diese stellen für einige Kantone bedeutende Einnahmen dar, die aufgrund ihrer Nichtberücksichtigung im Finanzausgleich zu einer Verzerrung der tatsächli-SH
chen Ressourcenstärke führen. Gleichzeitig werden bei den ressourcenschwachen Kantonen diejenigen benachteiligt, die ihre Erträge nicht durch zusätzliche Wasserzinsen steigern können. Dies widerspricht dem Solidaritätsgedanken des Finanzausgleichssystems.
AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Ja. Die Geberkantone bringen auch den Einbezug der Wasserzinseinnahmen als Berechnungsgrösse ins Spiel. Damit würden die Ressourcenpotentiale der ressourcenschwächsten Kantone zunehmen, wodurch die Ausgleichszahlungen an letztere reduziert würden. Heute AI ist der Ressourcenausgleich aber ausschliesslich durch fiskalisch relevante Bemessungs-
grössen bestimmt, da diese auf der Besteuerung der Wertschöpfung ohne direkte Gegenleistung des Staates basieren. Ein Einbezug der Nutzung von aufgabenspezifischen staatlichen Hoheitsrechten in das Ressourcenpotential wäre daher wesensfremd.
SG Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Ja, die Bemessung des Ressourcenpotenzials der Kantone soll wie bisher unter Einbezug der bisherigen Steuerkategorien erfolgen. Die gewählte Methodik ist in sich schlüssig und die Ergebnisse entsprechen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie dem steuerlich ausschöpfbaren Potenzial der Kantone. Es gibt hierzu seit der Einführung der NFA auch keine GR
neuen Erkenntnisse.
Begründung
Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschachen Kantone
Der Kanton Aargau teilt die Auffassung des Bundesrats. Es sind keine grundsätzlich neuen Bestandteile oder Neugewichtungen bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials einzu-AG führen.
Der Kanton Aargau begrüsst es, dass der Bundesrat die vom Kanton Aargau vorgeschlagenen technischen Anpassungen bei der Berechnung des Faktors Alpha berücksichtigt.
Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschachen Kantone
TG
Antrag:
Wir beantragen, auf den Einbezug von Wasserzinsen und anderen nichtfiskalischen Grössen