Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Kantone

Nein

Begründung: Aus Sicht des Kantons Zürich muss das Ressourcen potenzial korrekt ermittelt werden. Die Indikatoren sollen das tatsächliche Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone möglichst genau widerspiegeln. Aus den folgenden Gründen erscheint der Einbezug der Wasserzinsen gerechtfertigt:

– Die Studie von BAKBASEL berücksichtigt nicht die seit 2010 beschlossenen deutlichen Erhöhungen der Wasserzinsen. Seit der Studie von BAKBASEL haben die eidgenössischen Räte 2011 und 2015 deutliche Erhöhungen der Wasserzinsen beschlossen, sodass sich eine Neubewertung aufdrängt. BAKBASEL stellte ausserdem bereits damals fest, dass «der Anteil der Einnahmen aus Potentialen und Ressourcen, die vom Ressourcenausgleich nicht erfasst werden, in den Empfängerkantonen tendenziell höher ist als in den Geberkantonen». ZH Der Kanton und die Gemeinden der Wasserkantone verfügen dank Wasserzinseinnahmen

über deutlich höhere finanzielle Mittel als im Ressourcenpotenzial ausgewiesen. Es ist nicht einzusehen, weshalb dieser Standortvorteil nicht berücksichtigt wird.

– Die Gebirgskantone werden im geltenden NFA einseitig bevorzugt. Dies ist umso stossender, als Sonderlasten im GLA grosszügig abgegolten werden und die Gebirgskantone auch in anderen Bereichen bevorzugt werden (z. B. Neuberechnung des KAV-Schlüssels bei der Abgeltung des regionalen Personenverkehrs, Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, Modernisierung des Förderperimeters der schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite). Benachteiligt werden insbesondere auch ressourcenschwache Kantone, die nicht über solche Sondereinnahmen verfügen.

– Schliesslich werden die Wasserzinseinnahmen in den Kantonen Graubünden und Wallis auch im innerkantonalen Finanzausgleich berücksichtigt.

Ja. Konzeptionell berücksichtigt die NFA nur fiskalisch ausschöpfbare Ressourcen. Regalien BE sind nicht fiskalisch und beinhalten eine staatliche Gegenleistung. Ein Einschluss der Was-

serzinsen und Regalien wäre deshalb systemfremd.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, UR teilt die Auffassung des Bundesrats, das Ressourcenpotenzial weiterhin mit den bisherigen Steuerkategorien zu berechnen. Ein Einbezug von Wasserzinsen und anderen nichtfiskalischen Grössen bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials ist klar abzulehnen.

UR

Begründung:

Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein. Die Argumentation des Bundesrats wurde nicht aktualisiert. Aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen 2011–2015 um insgesamt 37.5% sind die Wasserzinsen durchaus relevante Einnahmen, welche das Bild der effektiven Ressourcenstärke der Kantone verzerren. SZ

Die Wasserzinsen sollten deshalb mittelfristig in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einbezogen werden, um das Ressourcenpotenzial korrekt zu ermitteln und eine Ungleichbehandlung der (ressourcenschwachen) Kantone zu vermeiden.

Bemessungsgrundlage für das Ressourcenpotenzial bilden alle bedeutsamen fiskalisch relevanten Grössen. Diese bilden die Wirtschaftskraft der Kantone nachgewiesenermassen in hohem Masse ab. Es besteht kein Bedarf für eine Erweiterung des Ressourcenpotenzials mit einzelnen konkreten Einnahmen. Ein Einbezug der Wasserzinsen in das Ressourcenpotenzial wäre systemfremd und mit dem gewählten methodischen Ansatz nicht vereinbar. Es handelt sich beim Wasserzins zudem nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgeltung für die Erteilung von Nutzungsrechten. Bei einer Anrechnung müsste von einer vollständigen (nicht tatsächlichen) Ausschöpfung aller vorhandenen Ressourcen ausgegangen werden. Das Ressourcenpotenzial von ressourcenschwachen Bergkantonen würde erhöht, womit OW

sich das Ressourcenpotenzial der ressourcenschwachen Mittellandkantone relativ verringert. Die Einnahmen der Kantone aus Regalien und Konzessionen haben im Verhältnis zum restlichen Ressourcenpotenzial eine untergeordnete Bedeutung.

Ebenso ist zu erwähnen, dass zum Beispiel einige Kantone auch Mittel über Erbschaftssteuern generieren, die auch nicht ins Ressourcenpotenzial einfliessen.

Position: Den Einbezug von Wasserzinsen und anderen nichtfiskalischen Grössen bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials ist abzulehnen.

Nein. Die Argumentation des Bundesrats wurde nicht aktualisiert. Aufgrund der Erhöhung der Wasserzinsen 2011-2015 um insgesamt 37,5% sind die Wasserzinsen durchaus rele-NW vante Einnahmen, welche das Bild der effektiven Steuerkraft der Kantone verzerren. Sie

bleibt ein wichtiges Argument zur Erreichung des Ziels, die Mittel zielgerichtet zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone einzusetzen und diese dabei gleich zu behandeln.

Bemessungsgrundlage für das Ressourcenpotenzial bilden alle bedeutsamen fiskalisch rele-GL

vanten Grössen. Es besteht kein Bedarf für eine Erweiterung des Ressourcenpotenzials mit