Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/125: Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris · 7 Seiten

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Artikel 19 Voraussetzungen

swissuniversities streicht heraus, dass Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern mit anderen Bundesstellen (z.B. DEZA, seco) abzusprechen sind. Gemäss SGV darf die Finanzierung neuer Aktivitäten nicht zulasten der ordentlichen Subventionen im Berufsbildungs-Bereich erfolgen.

SO regt eine Zusammenfassung der beiden finanziellen Voraussetzungen unter Abs. 1 Bst. b und d an und bezweifelt die Überprüfbarkeit der Voraussetzungen „effizienter Einsatz“ und „geringer administrativer Aufwand“. Zudem sei für Abs. 2 Bst. b eine griffigere Formulierung notwendig. SO schlägt deshalb eine alternative Formulierung für Art. 19 vor:

1Beiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a. Das Vorhaben ist von gesamtschweizerischem Interesse oder von bildungspolitischer Bedeutung.

b. Es kann zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht ausreichend anders finanziert werden, die Beteiligung der Schweiz ist ohne Finanzhilfen des Bundes nicht möglich, und es wird nicht bereits mit anderen Beiträgen des Bundes unterstützt.

c. Es wird von einer Organisation oder Institution getragen, die sich von ihrer Zweckbestimmung her vorrangig der Zusammenarbeit im Bildungswesen widmet.

2Einzelpersonen sind nicht beitragsberechtigt.

Der ETH-Rat schlägt vor, in der Aufzählung unter Abs. 1 zusätzlich mit Semikola klar den kumulativen Charakter der Bedingungen aufzuzeigen.

Artikel 20-22

Keine Bemerkungen

Artikel 23-26 Schweizer Haus in der CIUP

BE wünscht die Erweiterung des Nutzerkreises auf sämtliches Personal von Bildungsinstitutionen im Sinne von Art. 4 der V-IZBM.

Gemäss SVP soll der Ersatz dieser Stipendien durch Darlehen geprüft werden. Es fehle zudem die Ausrichtung auf global beste Institutionen und Spitzenleistungen. Ein Budgetwachstum für diese Aktivitäten sei unerwünscht.