Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/125: Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris · 7 Seiten
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die internationale Berufsbildungszusammenarbeit legen soll. SO wünscht sich eine klarere Darstellung der Möglichkeiten und Einschränkungen, insbesondere in den Abschnitten 2 bis 4 des 2. Kapitels. Die ch Stiftung zweifelt, ob der Zeitpunkt der Totalrevision angebracht ist. Der ETH-Rat schlägt in diesem Kontext vor, konsequent den Begriff „öffentliche und private Organisationen oder Institutionen mit Sitz in der Schweiz“ zu verwenden.
Die SVP lehnt die Verordnung in dieser Form ab. Statt einer Aufblähung internationaler Bürokratie, die Schaffung neuer Kompetenzen und Kredite sei das bestehende Netzwerk sinnvoll und effizient zu nutzen.
4 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Keine Bemerkungen
Artikel 2 Grundsatz
Keine Bemerkungen
Artikel 3 Beitragsvoraussetzungen
FR, SO, ch Stiftung und SVP schlagen vor, die Begrifflichkeit besser zu klären, beispielsweise durch Einführung der verwendeten Rollen (Gesuchsteller / Partner / Teilnehmer / Einzelpersonen) unter Art. 1. Die Eigenbeteiligung des Gesuchstellers widerspricht gemäss FR zudem Art. 4 Abs. 2, sofern dort nicht festgehalten wird, dass die Beiträge nur eine Teilfinanzierung darstellen. SO schlägt aus diesen Gründen eine alternative Formulierung für Art. 3 vor:
Beiträge zur Unterstützung von Mobilitätsprojekten und von Kooperationsprojekten können gewährt werden, wenn die Projekte:
a. aufgrund von Vereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen oder Organisationen durchgeführt
werden;
b. eine Eigenbeteiligung der schweizerischen Gesuchstellerin oder des schweizerischen Gesuchstellers
voraussetzen;
c. keine Finanzierung aus EU-Mitteln erhalten; und
d. Aktivitäten mit assoziierten Programmländern oder ausserschulische Aktivitäten der benachbarten
Partnerländer der EU beinhalten.
(Absatz 2 ist zu streichen).
Artikel 4 Beiträge für Mobilitätsprojekte
FR schlägt vor, europäische Partnerhochschulen für den organisatorischen Aufwand zu entschädigen, der für die Mobilität in die Schweiz anfällt. Ebenso empfiehlt sich für FR, swissuniversities und ETH-Rat eine Teilnahme am EU-Instrument zur sprachlichen Vorbereitung vor der Mobilität (Online Language Support oder ähnliche Instrumente). Zudem sei gemäss FR das Interesse der Schweizer Hochschulen an Kurzzeitmobilität für Studierende zu prüfen.
SZ schätzt, dass sowohl entsendende als auch ankommende Mobilität gefördert wird. Gemäss FDP sollte die Reziprozität, auch wenn diese essentiell ist, jedoch nicht einschränkend wirken, zumal gewichtige Anreize gegen eine Mobilität in die Schweiz bestehen (starker Franken, Schweiz als Drittland). Der ch Stiftung ist diese hingegen nicht klar genug definiert. SO und SVP erachten die Reziprozität als störend, da sich die Schweiz zumindest im Hochschulbereich verpflichte, die Mobilität in beide Richtungen zu übernehmen.
Der ch Stiftung erschliesst sich aus den Angaben im erläuternden Bericht nicht, ob die Förderung alle bestehenden Beitragstypen, die Beiträge an Reisekosten oder für besondere Bedürfnisse, enthalten.