Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/125: Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris · 7 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Verordnung hat zum Zweck, die Form der Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU zu regeln und klar definierte Verfahrensvorgaben für die Unterstützung festzulegen. Es sollen die veränderten Rahmenbedingungen rechtlich nachvollzogen werden, die sowohl für die Beteiligung der Schweiz als Drittstaat als auch im Falle einer erneuten Assoziierung an Erasmus+ anwendbar wären. Dabei sind die vom Bundesrat am 16. April 2014 und am 19. September 2014 verabschiedeten Eckwerte massgeblich. Ferner werden die Grundsätze der Beitragsausrichtung der Stipendien für die Ausbildung an europäischen Hochschulinstitutionen festgelegt. Zudem sollen Stärkung und Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bildung auf Verordnungsstufe ausgeführt werden. Weiter werden die Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen zugunsten des Schweizer Hauses in der Cité internationale universitaire de Paris (CIUP) sowie für die Auswahl der Studierenden und weiterer Mieterinnen und Mieter gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Schweizer Hauses im bisherigen Rahmen bestätigt.

2 Anhörungsverfahren

Die Anhörung zur Totalrevision der Verordnung – mit neuem Namen Verordnung für internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung V-IZBM – wurde vom WBF vom 2. April 2015 bis zum 5. Juni 2015 durchgeführt. Es sind 31 Stellungnahmen der angeschriebenen Kantone, Organisationen und Institutionen sowie 2 Stellungnahmen von nicht angeschriebenen Organisationen eingegangen. Praktisch alle Anhörungsteilnehmenden begrüssen den Verordnungsentwurf weitgehend.

ZG und SH verzichten explizit auf eine Stellungnahme.

Die Liste der Anhörungsadressatinnen und Anhörungsadressaten sowie diejenige der Anhörungsteilnehmenden finden sich im Anhang.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

UR, SG, BL, GL, NW, BS, AI, OW, GR, TI, SZ, swissfaculty, SJF, VSWO, Studienstiftung Schweiz und SGB stimmen der V-IZBM und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. SG, NW, SO und ch Stiftung begrüssen ausdrücklich den Willen zur Anpassung an neue Rahmenbedingungen. AG, FR, AR, VD, BE, JU, SO, TG, ZH, NE, ETH-Rat, swissuniversities, actionuni, SGV und FDP stimmen der V-IZBM grundsätzlich zu und machen Bemerkungen zu einzelnen Artikeln.

BL, VD, JU, TI, ZH, NE und SGV messen Austausch und Mobilität auf internationaler Ebene eine grosse wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung zu als Beitrag zur Standortförderung. TI, SJF, VSWO und Studienstiftung Schweiz unterstreichen dabei auch die Wichtigkeit national ausgerichteter Mobilitätsförderung. VD, swissuniversities und ETH-Rat halten zudem fest, dass Austausch und Mobilität im Mittelpunkt des Hochschulbetriebs stehen.

UR, NW, AG, VD und FDP unterstützen das Ziel, trotz der sistierten Verhandlungen zur Assoziierung an Erasmus+ rechtliche Grundlagen für die Internationale Bildungszusammenarbeit zu schaffen. TG lehnt dieses Vorgehen ab. SG, AR, JU, TG und SZ begrüssen, dass sich die Vorlage sowohl für den Fall einer Assoziierung als auch einer Nicht-Assoziierung eignet. SG, SO, swissuniversities, ETH-Rat, SGB und FDP erachten die Teilnahme an internationalen Programmen wie Erasmus+ weiterhin als unerlässlich, um engere Kooperationen und Teilhabe der schweizerischen Bildungseinrichtungen am international ausgerichteten Diskurs zu ermöglichen. BE, swissuniversities, ETH-Rat und actionuni wünschen, dass im erläuternden Bericht näher auf die Nachteile der Nicht-Assoziierung sowie mögliche Lösungsansätze eingegangen wird. Die SVP fordert hingegen einen Verzicht auf die Assoziierung.

Gemäss SJF, VSWO und Studienstiftung Schweiz schafft die Vorlage eine solide Grundlage für die langfristig angelegte Unterstützung internationaler Aktivitäten ihrer Organisationen.

SG, AR, und TG begrüssen, dass mit der Vorlage keine Mehraufwendungen oder neue Fördertatbestände entstehen. VD schätzt den Ausbau der Verantwortlichkeiten des SBFI, der SGV wünscht sich jedoch für die V-IZBM eine engere amtsinterne Koordination mit der rechtlichen Anpassung der BBV, die die Grundlage für