Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/138: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 10 Seiten

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tovoltaik-Anlagen generieren. Zudem können weitere positive KEV-Bescheide, auch für die anderen Technologien, ausgestellt werden. Die Branche rund um den Anlagenbau wird davon entsprechend profitieren. Andere Branchen, die keine Rückerstattung des Netzzuschlags geltend machen können, werden durch die Erhöhung des Netzzuschlags benachteiligt.