Vorlage

Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Anhang 1 (Art. 8a)

Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag

Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absatz 1 werden eine Anlagerendite von 3,5 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögensbewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben), eine Teuerungsrate von 1,5 Prozent sowie ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zugrunde gelegt.

III

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova