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Vernehmlassung 2014/144: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 6 Seiten
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Anhang 1 (Art. 8a)
Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag
Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absatz 1 werden eine Anlagerendite von 3,5 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögensbewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben), eine Teuerungsrate von 1,5 Prozent sowie ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zugrunde gelegt.
III
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova