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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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Kollektivanlagenverordnung-FINMA 951.312
Einhaltung der reglementarischen Minimallimiten mit diesem minimalen Delta gewichtet werden.
Art. 29 Vertragsabschluss
1Die Fondsleitung oder die SICAV schliesst Geschäfte mit Derivaten an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt ab.
2Geschäfte mit OTC-Derivaten (OTC-Geschäfte) sind zulässig, wenn die Voraussetzungen nach den Artikeln 30 und 31 erfüllt sind.
Art. 30 OTC-Geschäft
1OTC-Geschäfte dürfen nur auf der Grundlage eines standardisierten Rahmenvertrags abgeschlossen werden, der einschlägigen internationalen Standards entspricht.
2Die Gegenpartei muss:
a. ein beaufsichtigter und auf diese Geschäftsarten spezialisierter Finanzintermediär sein;
b. eine einwandfreie Durchführung des Geschäfts gewährleisten; und
c. die Bonitätsanforderungen nach Artikel 31 Absatz 1 erfüllen.
3Ein OTC-Derivat muss täglich zuverlässig und nachvollziehbar bewertet und jederzeit zum Verkehrswert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
4Ist für ein OTC-Derivat kein Marktpreis erhältlich, so ist dessen Preis anhand eines angemessenen und in der Praxis anerkannten Bewertungsmodells gestützt auf den Verkehrswert der Basiswerte, von denen das Derivat abgeleitet ist, zu ermitteln.
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5Vor dem Abschluss eines Vertrages über ein Derivat nach Absatz 4 sind konkrete Offerten von mindestens zwei möglichen Gegenparteien einzuholen. Das Angebot, das unter Berücksichtigung des Preises, der Bonität, der Risikoverteilung und des Dienstleistungsangebots der Gegenparteien das vorteilhafteste ist, muss akzeptiert werden
6Der Vertragsabschluss und die Preisbestimmung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Art. 31 Bonität
1Bei OTC-Geschäften muss die Gegenpartei oder deren Garant eine hohe Bonität aufweisen.
2Diese Anforderung gilt nicht für die Depotbank des Effektenfonds.
Art. 32 Bewertung
1Derivate, für die aktuelle Marktpreise erhältlich sind, sind mit den am Hauptmarkt zuletzt bezahlten Kursen zu bewerten. Die Kurse müssen von einer externen, von