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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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Kollektivanlagenverordnung-FINMA 951.312
Option mit mehreren Faktoren oder eine Option mit Kontraktmodifikationen;
e. Kontraktgrösse: Anzahl Basiswerte oder Nominalwert eines Derivat-Kontraktes;
f. Kontraktwert:
1. bei einem Swap das Produkt aus dem Nominalwert des Basiswertes und der Kontraktgrösse,
2. bei allen anderen Derivaten das Produkt aus dem Verkehrswert des Basiswertes und der Kontraktgrösse;
g. OTC (over-the-counter): Abschluss von Geschäften ausserhalb einer Börse oder eines anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Marktes;
h. synthetische Liquidität: Basiswerte, deren Marktrisiko und deren allfälliges Kreditrisiko mit symmetrischen Derivaten abgesichert sind;
i. Gesamtengagement: Engagement, das sich aus dem Nettofondsvermögen und der Hebelwirkung zusammensetzt, die sich aus Derivaten, Derivat-Komponenten und Anlagetechniken, einschliesslich Leerverkäufen, ergibt;
j. Hebelwirkung: Wirkung von Derivaten, Derivat-Komponenten, Anlagetechniken einschliesslich Leerverkäufe auf das Nettofondsvermögen, durch den Aufbau einer im Vergleich zum Kapitaleinsatz überproportional hohen Position in einem Basiswert.
Art. 24 Grundsätze
Der Einsatz von Derivaten ist nur erlaubt, wenn er in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den im Fondsreglement, im Prospekt und in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger genannten Anlagezielen oder zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Effektenfonds führt.
Art. 25 Umbrella-Fonds
Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind auf den einzelnen Effektenfonds oder, im Fall eines Umbrella-Fonds, auf das einzelne Teilvermögen anwendbar.
Art. 26 Strukturierte Produkte, Derivat-Komponenten und Warrants
1Bei der Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Risikoverteilungsvorschriften sind bei einem strukturierten Produkt sowohl dessen Basiswerte als auch dessen Emittent zu berücksichtigen.
2Enthält ein strukturiertes Produkt eine oder mehrere Derivat-Komponenten, so sind diese gemäss den Bestimmungen dieses Abschnitts zu behandeln.
3Für die Ermittlung des Betrags, der an das Gesamtengagement und die Risikoverteilungsvorschriften angerechnet werden muss, ist das strukturierte