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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten

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951.312 Kreditinstitute

2. der Swap weder Optionsrechte einräumt noch eine Hebelwirkung oder sonstige zusätzliche Marktrisiken, die über die direkte Investition der relevanten Basiswerte hinausgehen, enthält.

b. Derivate, denen entsprechende geldnahe Mittel zugeordnet werden, so dass die Kombination aus Derivat und geldnahen Mitteln äquivalent zu einer direkten Investition in den zugrunde liegenden Basiswert ist und dadurch kein zusätzliches Marktrisiko und keine Hebelwirkung generiert. Die zur Deckung der Derivatposition verwendeten geldnahen Mittel dürfen nicht gleichzeitig für mehrere Kombinationen verwendet werden.

5Bei Effektenfonds, die zu Pensionsgeschäften und zur Effektenleihe sowie zur Wiederanlage oder Weiterverwendung von hierbei erhaltenen Vermögenswerten oder Sicherheiten berechtigt sind, werden diese Transaktionen bei der Berechnung des Gesamtengagements berücksichtigt, wenn dadurch ein zusätzliches Marktrisiko oder eine Hebelwirkung entsteht. Dabei entspricht der Anrechnungsbetrag dem Verkehrswert der Sicherheiten oder Vermögenswerte.

Art. 36 Commitment-Ansatz II: Verrechnungsregeln und

Absicherungsgeschäfte

1Gegenläufige Positionen in Derivaten des gleichen Basiswerts sowie gegenläufige Positionen in Derivaten und in Anlagen des gleichen Basiswerts dürfen miteinander verrechnet werden, wenn:

a. das Derivat-Geschäft einzig zum Zwecke der Absicherung abgeschlossen wurde;

b. dabei wesentliche Risiken nicht vernachlässigt werden; und

c. der Anrechnungsbetrag der Derivate nach Artikel 35 ermittelt wird.

2Beziehen sich die Derivate bei Absicherungsgeschäften nicht auf den gleichen Basiswert wie der abzusichernde Vermögenswert, so sind für eine Verrechnung zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a. Das Derivat-Geschäft beruht nicht auf einer Anlagestrategie, die der Gewinnerzielung dient.

b Das Derivat führt zu einer nachweisbaren Reduktion des Risikos des Effektenfonds.

c. Die allgemeinen und besonderen Risiken des Derivates werden ausgeglichen.

d. Die zu verrechnenden Derivate, Basiswerte oder Vermögensgegenstände beziehen sich auf die gleiche Klasse von Finanzinstrumenten.

e. Die Absicherungsstrategie ist auch unter aussergewöhnlichen Marktbedingungen effektiv.

3Bei einem überwiegenden Einsatz von Zinsderivaten kann der Betrag, der an das Gesamtengagement aus Derivaten angerechnet werden kann, mittels international anerkannten Duration-Netting-Regelungen ermittelt werden, sofern: