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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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951.312 Kreditinstitute
Anhang 3
(Art. 95)
Mindestgliederung der Vermögensrechnung beziehungsweise der Bilanz und der Erfolgsrechnung von Immobilienfonds
1. Vermögensrechnung und Bilanz
1.1 Kasse, Post- und Bankguthaben auf Sicht, einschliesslich Treuhandanlagen
bei Drittbanken
1.2 Bankguthaben auf Zeit, einschliesslich Treuhandanlagen bei Drittbanken 1.3 Kurzfristige festverzinsliche Effekten, aufgeteilt in:
1.3.1 Sicherstellung von Bauvorhaben (Art. 90 KKV)
1.3.2 Übrige (Art. 89 KKV)
1.4 Grundstücke, aufgeteilt in:
1.4.1 Wohnbauten
1.4.2 Kommerziell genutzte Liegenschaften
1.4.3 Gemischte Bauten
1.4.4 Bauland, einschliesslich Abbruchobjekte, und angefangene Bauten 1.4.5 Hypotheken und andere hypothekarisch sichergestellte Darlehen
1.4.6 Anteile an anderen Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesell-
schaften
1.5 Derivative Finanzinstrumente
1.6 Sonstige Vermögenswerte
1.7 Gesamtfondsvermögen abzüglich:
1.8 kurzfristige Verbindlichkeiten, aufgeteilt in:
1.8.1 kurzfristige verzinsliche Hypotheken und andere hypothekarisch
sichergestellte Verbindlichkeiten
1.8.2 kurzfristige verzinsliche Darlehen und Kredite
1.8.3 kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten
1.9 Langfristige Verbindlichkeiten, aufgeteilt in:
1.9.1 langfristige verzinsliche Hypotheken und andere hypothekarisch
sichergestellte Verbindlichkeiten
1.9.2 langfristige verzinsliche Darlehen und Kredite
1.9.3 langfristige sonstige Verbindlichkeiten
1.10 Anteile der Minderheitsaktionäre an Immobiliengesellschaften
1.11 Nettofondsvermögen vor geschätzten Liquidationssteuern
1.12 Geschätzte Liquidationssteuern
1.13 Nettofondsvermögen
1.14 Anzahl Anteile im Umlauf
1.15 Nettoinventarwert pro Anteil
2. Erfolgsrechnung
2.1 Erträge der Bank- und Postguthaben
2.2 Erträge der kurzfristigen festverzinslichen Effekten
2.3 Mietzinseinnahmen (erzielte Bruttoerträge)
2.4 Aktivierte Bauzinsen
2.5 Sonstige Erträge