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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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Kollektivanlagenverordnung-FINMA 951.312
Anhang 2
(Art. 94)
Mindestgliederung der Vermögensrechnung beziehungsweise der Bilanz und der Erfolgsrechnung von Effektenfonds
1. Vermögensrechnung und Bilanz
1.1 Bankguthaben, einschliesslich Treuhandanlagen bei Drittbanken, aufgeteilt
in:
1.1.1 Sichtguthaben
1.1.2 Zeitguthaben
1.2 Geldmarktinstrumente
1.3 Forderungen aus Pensionsgeschäften
1.4 Effekten, einschliesslich ausgeliehene und pensionierte Effekten, aufgeteilt
in:
1.4.1 Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige
Forderungswertpapiere und -rechte
1.4.2 Strukturierte Produkte
1.4.3 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte
1.4.4 Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen
1.5 Andere Anlagen
1.6 Derivative Finanzinstrumente
1.7 Sonstige Vermögenswerte
1.8 Gesamtfondsvermögen abzüglich:
1.9 Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
1.10 Aufgenommene Kredite
1.11 Andere Verbindlichkeiten
1.12 Nettofondsvermögen
1.13 Anzahl Anteile im Umlauf
1.14 Nettoinventarwert pro Anteil
2. Erfolgsrechnung
2.1 Erträge der Bankguthaben
2.2 Erträge der Geldmarktinstrumente
2.3 Erträge der Reverse Repos
2.4 Erträge der Effektenleihe
2.5 Erträge der Effekten, aufgeteilt in:
2.5.1 Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen und sonstige
Forderungswertpapiere und -rechte
2.5.2 Strukturierte Produkte
2.5.3 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere und -rechte, einschliesslich
Erträge aus Gratisaktien
2.5.4 Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen
2.6 Erträge der anderen Anlagen
2.7 Sonstige Erträge
2.8 Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen