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Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 62 Seiten
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951.312 Kreditinstitute
2.3.6 Credit Default Swaps, die sich auf einen einzelnen Basiswert beziehen
(Single Name Credit Default Swaps):
a. Verkäufer/Sicherungsgeber: der höhere Betrag des Marktwerts des zugrunde liegenden Basiswerts und des Nominalwerts des Credit Default Swaps
b. Käufer/Sicherungsnehmer: Marktwert des zugrunde liegenden
Basiswerts
2.3.7 Finanzielle Differenzgeschäfte: Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert
des zugrunde liegenden Basiswerts
2.4 Forwards:
2.4.1 Währungstermingeschäfte: Nominalwert der Währungsseite(n)
2.4.2 Zinstermingeschäfte: Nominalwert
2.5 Gehebelte Risikoposition in Indizes mit eingebetteter Hebelwirkung:
Bei Derivaten, die eine gehebelte Investition gegenüber einem Index erzielen, oder Indizes, die eine Hebelwirkung aufweisen, sind hierfür ebenfalls die Anrechnungsbeträge der entsprechenden Vermögensgegenstände zu ermitteln und in die Berechnung mit einzubeziehen.
3. Finanzinstrumente mit Derivat-Komponente (nicht abschliessend):
3.1 Wandelanleihen: Anzahl der zugrunde liegenden Basiswerte * Marktwert
der zugrunde liegenden Basiswerte * Delta
3.2 Credit-Linked Notes: Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts 3.3 Teileingezahlte Wertpapiere: Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert der
zugrunde liegenden Basiswerte
3.4 Optionsscheine und Bezugsrechte: Anzahl der Aktien/Anleihen *
Marktwert des Basiswerts * Delta
4. Schwellenoptionen
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgrösse * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts * Delta