Vorlagen

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

4Fallen beim Abfalllieferanten Konditionierungsarbeiten an mit dem Ziel, radioaktive Abfälle nach Artikel 54 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 20045 für die Zwischenlagerung oder die geologische Tiefenlagerung vorzubereiten, so gelten die technischen Bestimmungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI).

Art. 4 Abs. 1

1Für die Ablieferung an das PSI müssen als Verpackung in der Regel 35-, 100- oder 200-Liter-Fässer verwendet werden, die verschliess- und plombierbar sind.

Art. 5 Abs. 2 1. Satz

2Es sind die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und vom PSI vorgegebenen Begleitkarten zu verwenden. ...

Art. 7 Abs. 1

1Das BAG führt in Absprache mit dem PSI in der Regel jährlich eine Sammelaktion für ablieferungspflichtige radioaktive Abfälle durch.

Art. 8

1Für die Entgegennahme, Stapelung, Behandlung, Zwischen- und geologische Tiefenlagerung von ablieferungspflichtigen radioaktiven Abfällen erhebt das BAG kostendeckende Gebühren nach der Verordnung vom ...6 über die Gebühren im Strahlenschutz.

2Das PSI wird durch das BAG für seine Aufwände entschädigt.

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Eidgenössisches Departement des Inneren:

Alain Berset

5 SR 732.11

6 SR 814.56