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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Verordnung des EDI über die Aus- und Weiterbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)
vom … Entwurf Anhörung
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),
gestützt auf die Artikel 11 Absatz 2, 12 Absatz 2 sowie 17–20 der
Strahlenschutzverordnung vom …1 (StSV),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Ausnahme vom Geltungsbereich
1Diese Verordnung regelt:
a. die Ziele, die Anforderungen und den Umfang der Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz;
b. die zu erlangenden Kompetenzen und Kenntnisse für Personen nach Artikel 9 StSV;
c. die anerkennungspflichtigen Aus- und Weiterbildungen nach den Artikeln 11–20 StSV;
d. die Voraussetzungen für die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen nach Buchstabe c;
e. den Inhalt der Prüfungen und das Prüfungsverfahren;
f. die erlaubten Tätigkeiten von Personen mit anerkennungspflichtigen Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Strahlenschutzes;
g. die Aus- und Weiterbildung von Personen, die durch ihre Tätigkeit in Behörden, Verwaltungen, im Bevölkerungsschutz, in der Armee sowie in Organisationen und Unternehmen die kritische Infrastrukturen oder öffentliche Dienste betreiben, Umgang mit ionisierender Strahlung haben können.
h. die Instruktion von verpflichteten Personen nach Artikel 154 StSV: in Anhang 5.
2Der Gegenstand nach Absatz 1 wird geregelt:
a. für Ärztinnen, Ärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren: in Anhang 1;
SR ..........
1 SR 814.501
2015–......