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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Tabelle 4

Zehntelwertdicken für von Wänden ausgehende sekundäre Strahlung

Abschirm-Material Blei Eisen Beton Barytbeton

Dichte (g/cm3) 11,3 7,8 2,3 3,2

Zehntelwertdicke Zw 0.5 cm 5 cm 14 cm 7 cm

4.6 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung (T)

Für die Berechnung des Schwächungsgrades FT der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung ist die Formel (1) nach Abschnitt 4.1 zu verwenden.

Für den Reduktionsfaktor KT bei tertiärer Strahlung ist einzusetzen:

a2

AT2

KT= • gT • • (KS + KW) (7)

A2

1 aT

Dabei sind:

AT der Querschnitt der Auftreffstelle der sekundären Strahlung an der Wand,

der in Richtung auf den zu schützenden Platz nicht durch andere

Abschirmungen abgedeckt wird.

A1 = 100 cm2

gT das Verhältnis der Dosisleistung der tertiären Strahlung im Abstand

a2=100 cm von der Auftreffstelle der sekundären Strahlung zur

Dosisleistung der sekundären Strahlung an dieser Auftreffstelle bei einer Streufläche von a1 = 100 cm2.

Für den Geltungsbereich dieser Verordnung ist gT = 1 • 10–4zu setzen.

a2 = 100 cm

aT Abstand des zu schützenden Platzes von der Auftreffstelle der sekundären

Strahlung

KS der Reduktionsfaktor für sekundäre Strahlung nach Abschnitt 4.3, wobei für

aS der Abstand des Ursprungs der sekundären Strahlung von der Auftreffstelle einzusetzen ist, von der die tertiäre Strahlung ausgeht.

KW der Reduktionsfaktor für sekundäre Strahlung nach Abschnitt 4.4, wobei für

aW der Abstand der Auftreffstelle der Nutzstrahlung von der Auftreffstelle der sekundären Strahlung einzusetzen ist.

Die Schichtdicke ST der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung ergibt sich aus dem Schwächungsgrad FT nach der Formel

ST = ZT • log(FT) (8)

Dabei sind:

ZT die Zehntelwertdicke nach Tabelle 5

FT der Schwächungsgrad nach Ziffer 4.1