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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Tabelle 4
Zehntelwertdicken für von Wänden ausgehende sekundäre Strahlung
Abschirm-Material Blei Eisen Beton Barytbeton
Dichte (g/cm3) 11,3 7,8 2,3 3,2
Zehntelwertdicke Zw 0.5 cm 5 cm 14 cm 7 cm
4.6 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung (T)
Für die Berechnung des Schwächungsgrades FT der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung ist die Formel (1) nach Abschnitt 4.1 zu verwenden.
Für den Reduktionsfaktor KT bei tertiärer Strahlung ist einzusetzen:
a2
AT2
KT= • gT • • (KS + KW) (7)
A2
1 aT
Dabei sind:
AT der Querschnitt der Auftreffstelle der sekundären Strahlung an der Wand,
der in Richtung auf den zu schützenden Platz nicht durch andere
Abschirmungen abgedeckt wird.
A1 = 100 cm2
gT das Verhältnis der Dosisleistung der tertiären Strahlung im Abstand
a2=100 cm von der Auftreffstelle der sekundären Strahlung zur
Dosisleistung der sekundären Strahlung an dieser Auftreffstelle bei einer Streufläche von a1 = 100 cm2.
Für den Geltungsbereich dieser Verordnung ist gT = 1 • 10–4zu setzen.
a2 = 100 cm
aT Abstand des zu schützenden Platzes von der Auftreffstelle der sekundären
Strahlung
KS der Reduktionsfaktor für sekundäre Strahlung nach Abschnitt 4.3, wobei für
aS der Abstand des Ursprungs der sekundären Strahlung von der Auftreffstelle einzusetzen ist, von der die tertiäre Strahlung ausgeht.
KW der Reduktionsfaktor für sekundäre Strahlung nach Abschnitt 4.4, wobei für
aW der Abstand der Auftreffstelle der Nutzstrahlung von der Auftreffstelle der sekundären Strahlung einzusetzen ist.
Die Schichtdicke ST der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen tertiäre Strahlung ergibt sich aus dem Schwächungsgrad FT nach der Formel
ST = ZT • log(FT) (8)
Dabei sind:
ZT die Zehntelwertdicke nach Tabelle 5
FT der Schwächungsgrad nach Ziffer 4.1