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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 232Fedlex · Vorlage
4.2 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen Nutzstrahlung (N)
Für die Berechnung des Schwächungsgrades FN der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen Nutzstrahlung ist die Formel (1) nach Abschnitt 4.1 zu verwenden.
Für den Reduktionsfaktor KN ist einzusetzen:
a2
K o
N 2 (2)
aN
Dabei sind:
a0 100 cm
aN der Abstand des zu schützenden Platzes von der medizinischen Quelle in
cm.
Die Schichtdicke sN der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen ergibt sich aus dem Schwächungsgrad FN für Co-60 aus Bild 1 und für Cs-137 aus Bild 2.
4.3 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen Durchlassstrahlung (D)
Für die Berechnung des Schwächungsgrades FD der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen Durchlassstrahlung in Bestrahlungsstellung der Gammabestrahlungsanlage ist die Formel (1) nach Abschnitt 4.1 zu verwenden.
Für den Reduktionsfaktor KD ist einzusetzen:
a2
K g o
D D 2 (3)
aD
Dabei sind:
gD= 5x10–3das Verhältnis der Dosisleistung der Durchlassstrahlung in Bestrahlungsstellung der Gammabestrahlungsanlage im Abstand a0=100 cm von der medizinischen Quelle zur Dosisleistung auf der Achse des Nutzstrahlenbündels im Abstand a0=100 cm von der medizinischen Quelle.
a0 100 cm
aD der Abstand des zu schützenden Platzes von der medizinischen Quelle
Die Schichtdicke sD der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen ergibt sich aus dem Schwächungsgrad FD für Co-60 aus Bild 1 und für Cs-137 aus Bild 2.