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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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4.5 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen von Wänden ausgehende sekundäre Strahlung (W)

Für die Berechnung des Schwächungsgrades FW der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen von Wänden, Fussboden und Decke (im Folgenden kurz «Wände» genannt) ausgehende sekundäre Strahlung ist die Formel (1) von Abschnitt 4.1 zu verwenden.

Für den Reduktionsfaktor KW bei von Wänden ausgehender sekundärer Strahlung ist einzusetzen:

2 a2

Aw ao1

Kw= • gW • • (5)

A 22

1 aQ aw

Dabei sind:

Aw der Querschnitt des Nutzstrahlenbündels an der Auftreffstelle bei maximaler

Feldgrösse, der in Richtung auf den zu schützenden Platz nicht durch andere Abschirmungen verdeckt wird.

A1 = 100 cm2

gW der Maximalwert für das Verhältnis der Dosisleistung der sekundären Strah-

lung im Abstand a1=100 cm von der Auftreffstelle des Nutzstrahlenbündels zur Dosisleistung der Nutzstrahlung bei einem Nutzstrahlenbündelquerschnitt von A1=100 cm2 an dieser Auftreffstelle nach Tabelle 3.

a0 = 100 cm

a1 = 100 cm

aQ der Abstand der Auftreffstelle der Nutzstrahlung von der medizinischen

Quelle

aw der Abstand des zu schützenden Platzes von der Auftreffstelle der Nutzstrah-

lung

Tabelle 3

gW in Abhängigkeit vom kleinsten Winkel φw , der die Richtung des Nutz-

strahlenbündels mit der Richtung bilden kann, in der der Schutz gegen Sekundärstrahlung zu bemessen ist.

φ 80º90º> 110º

w

gw 2•10–41•10–40.6•10–4

Die Schichtdicke Sw der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen von Wänden ausgehende sekundäre Strahlung ergibt sich aus dem Schwächungsgrad Fw nach der Formel

Sw = Zw • log(Fw) (6)

Dabei sind:

Zw die Zehntelwertdicke nach Tabelle 4

Fw der Schwächungsgrad nach Ziffer 4.4