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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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4.4 Schwächungsgrade bei baulichen Strahlenschutz vorkehrungen gegen vom Patienten ausgehende sekundäre Strahlung (S)

Für die Berechnung des Schwächungsgrades FS der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen gegen sekundäre Strahlung ist die Formel (1) nach Abschnitt 4.1 zu verwenden.

Für den Reduktionsfaktor KS bei vom Patienten ausgehender sekundärer Strahlung ist einzusetzen:

a2

Amax1

KS= • gS • (4)

a2

Ao S

Dabei sind:

AMax die maximale Feldgrösse im Abstand B0=100 cm von der Quelle

A0 100 cm2

gS der Maximalwert für das Verhältnis der Dosisleistung der sekundären

Strahlung im Abstand a1=100 cm vom Patienten zur Dosisleistung der Nutzstrahlung bei einer Feldgrösse von A0=100 cm2 im Abstand B0=100 cm von der Quelle nach Tabelle 2.

a1 100 cm

as der Abstand des zu schützenden Platzes von der Auftreffstelle des Nutz-

strahlenbündels.

Tabelle 2

gS in Abhängigkeit vom kleinsten Winkel φs , den die Richtung des Nutz-

strahlenbündels mit der Richtung bilden kann, in der die vom Patienten ausgehende Sekundärstrahlung den zu schützenden Aufenthaltsplatz trifft.

φ 20º30º40º50º60º70º80º90º> 90º s

gS 12•10–49•10–47•10–45•10–44•10–43•10–42•10–42•10–42•10–4

Die Schichtdicke Ss der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen ergibt sich aus dem Schwächungsgrad Fs für Co-60 bzw. Cs-137 aus Bild 3 bzw. Bild 4.