Vorlagen
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage
Anhang 2 (Art. 1 Abs. 2 Bst. b)
Medizinalberufe (ausser Ärztinnen, Ärzte, Chiropraktorinnen, Chiropraktoren) und Handel in der Medizin
Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
MP1
– Medizinphysik – Bachelorabschluss auf universitärer – Strahlenschutzverantwortung im Spital für die Bereiche diagnostische
Stufe in Physik oder eine gleichwer- Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin sowie Überprüfungen tige Ausbildung von sicherheitsrelevanten und dosisbestimmenden Komponenten,
– Masterabschluss auf universitärer welche die Dosis des Patienten und des Personals beeinflussen können Stufe in Naturwissenschaften oder – Durchführung der Konstanzprüfung und der Qualitätssicherung eine gleichwertige Ausbildung – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst.c StSV
– Eine anerkannte Ausbildung im (Sachverstand)
Strahlenschutz nach Anhang 2 Tabel-
le 3
– Berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet
der medizinischen Physik, die der
Äquivalenz einer dreijährigen Voll-
zeitbeschäftigung entspricht
– Fachanerkennung der Schweizeri-
schen Gesellschaft für Strahlenbiolo-
gie und Medizinische Physik