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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten

MP4

– Fachpersonal Operationstechnik – diplomierte Fachfrau/ -mann Opera- – Vorbereitung von durchleuchtungsgestützten Anlagen nach Anwei-

tionstechnik HF sowie diplomierte sung eines entsprechenden, sachverständigen Arztes bzw. Ärztin Pflegefachfrau /-mann Operationsbe-

reich mit einem Fähigkeitsausweis

des Schweizerischen Berufsverbands.

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Anhang 2 Tabelle 3

MP5

– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene Berufsbildung als – Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik

und assistenten Medizinische Praxisassistentinnen im niederigen Dosisbereich nach Anweisung eines entsprechenden, und assistenten EFZ sachverständigen Arztes bzw. Ärztin. In diesen Bereich fallen insobesondere Thorax- oder Extremitätenaufnahmen

– Ausgenommen sind Untersuchengen des Achsenskeletts, des Becken und des Abdomens sowie alle CT-Untersuchungen und Untersuchungen mit durchleuchtungsgestützten Anlagen

– Ausgeschlossen sind Anwendungen, Konstanztprüfungen und die Qualitätssicherung bei der Mammographie

MP6

– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene Ausbildung als – Bedienung von Röntgenanlagen im mittleren und niedrigen Dosisbe-

und -assistenten für die erweiterten medizinische Praxisassistentin oder reich für humanmedizinische Diagnostik nach Anweisung eines entkonventionellen Aufnahmetechniken Praxisassistent EFZ mit Röntgenbe- sprechenden, sachverständigen Arztes bzw. Ärztin.

in der Radiologie rechtigung. – Ausgenommen sind alle CT-Untersuchungen und Untersuchungen mit

– Nachweis eines Praktikumsplatzes durchleuchtungsgestützten Anlagen..

für die klinische Ausbildung in der – Ausgeschlossen sind Anwendungen, Konstanztprüfungen und die erweiterten konventionellen Aufnah- Qualitätssicherung bei der Mammographie

metechnik

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Anhang 2 Tabelle 3