Vorlagen

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten

MP11

– Tiermedizinische Praxisassistentin- – Abgeschlossene Berufsbildung als – Bedienung von Röntgenanlagen für tiermedizinische Diagnostik unter

nen und –assistenten Tiermedizinische Praxisassistentin- der verantwortlichen Leitung einer entsprechenden, sachverständigen nen und –assistenten EFZ Tierärztin oder eines entsprechenden, sachverständigen Tierarztes.

– Ausgeschlossen ist die Bedienung von Beschleuniger- und CT-Anlagen sowie alle Anwendungen von offenen radioaktiven Quellen im tiermedizinischen Bereich.

MP12

– Tiermedizinische Praxisassistentin- – Abgeschlossene Berufsbildung als – Anwendung von offenen radioaktiven Quellen im tiermedizinischen

nen und –assistenten tätig mit offenen Tiermedizinische Praxisassistentin- Bereich unter der verantwortlichen Leitung einer entsprechenden,

radioaktiven Quellen am Tier nen und –assistenten EFZ sachverständigen Tierärztin oder eines entsprechenden, sachverständi-

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus- gen Tierarztes.

bildung für Laborpersonal (siehe An- – Alle in MP 11 erwähnten erlaubten Tätigkeiten

hang 4 Berufsnummer I 19)

MP13

– Handel, Wartung und Installation von – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Handel, Wartung und Installation von medizinischen Röntgenanlagen

medizinischen Röntgenanlagen bildung nach Anhang 2 Tabelle 3. und Anlagen nach Art. 21 Abs. 1 Bst. c StSV

– Für Tätigkeiten im nuklearmedizini- – Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen nach Art. 9 Abs.1 Bst.c StSV schen Bereich wird zusätzlich eine (Sachverstand)

anerkannte Strahlenschutzausbildung

für den Umgang mit offenen radioak-

tiven Quellen in Arbeitsbereichen B

und C (siehe Anhang 4 Berufsnum-

mer I 1) verlangt.