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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
MP7
– Übriges medizinisches Personal – Abgeschlossene Berufsbildung im – Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik
medizinischen Bereich wie z. B. im niederigen Dosisbereich nach Anweisung eines entsprechenden, Fachmann/frau für Gesundheit EFZ, sachverständigen Arztes bzw. Ärztin. In diesen Bereich fallen insobe-OrthopädistIn EFZ sondere Thorax- oder Extremitätenaufnahmen
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Ausgenommen sind Untersuchengen des Achsenskeletts, des Becken bildung nach Anhang 2 Tabelle 3 und des Abdomens sowie alle CT-Untersuchungen und Untersuchungen mit durchleuchtungsgestützten Anlagen
– Ausgeschlossen sind Anwendungen, Konstanztprüfungen und die Qualitätssicherung bei der Mammographie
MP8
– Dentalassistentinnen und –assistenten – Abgeschlossene Berufsbildung als – Anwendung von intraoralen Techniken im zahnärztlichen Bereich
Dentalassistentinnen und –assistenten (inklusive Orthopanthomograph mit und ohne Fernröntgen, ausge-EFZ schlossen ist die digitale Volumentomographie) unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnarztes
MP9
– Dentalassistentinnen und -assistenten – Abgeschlossene Berufsbildung als – Anwendung von intra- und extraoralen Techniken im zahnärztlichen
für die erweiterten diagnostischen Dentalassistentin oder Dentalassistent Bereich (inklusive digitale Volumentomographen, Orthopanthomo-Anwendungen im zahnärzlichen Be- EFZ. graph mit und ohne Fernröntgen) unter der verantwortlichen Leitung reich – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnbildung nach Anhang 2 Tabelle 3. arztes.
MP10
– Dentalhygienikerinnen und - – Diplomierte Dentalhygienikerinnen – Anwendung von intra- und extraoralen Techniken im zahnärztlichen
hygieniker und -hygieniker HF. Bereich (inklusive digitale Volumentomographen, Orthopanthomograph mit und ohne Fernröntgen) unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnarztes.