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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 266Fedlex · Vorlage

b. Röhrenspannung:

Es ist eine der Verwendung der Röntgenanlage entsprechende mittlere Röhrenspannung zu berücksichtigen, wobei für die Berechnung folgende Werte nicht unterschritten werden dürfen:

Verwendung/Einsatzort Minimale Röhrenspannung in Kilovolt Mammografie50

Dentaltomografen-/Fernröntgen75

Digitale Volumentomografie75

Allgemeine Diagnostik (Arztpraxis)75

Universal-Arbeitsplatz100

Interventionelle Radiologie100

Ausschliesslich Thorax125

Ausschliesslich Skelett75

Operationsraum, Ein-/Ausleitung, Gipszimmer75

Schockraum, Intensivpflegestation, Reanimation usw.75

Oberflächentherapie50

Tiefentherapie200

c. Abstände:

Für Nutzstrahlung sind die Abstände zwischen den gebräuchlichen Positionen des Strahlers und den zu schützenden Bereichen zu verwenden.

Für Störstrahlung sind die Abstände zwischen der meist vorkommenden Position der Patientin oder des Patienten (des Streukörpers) und den zu schützenden Bereichen zu verwenden.