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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 266Fedlex · Vorlage
b. Röhrenspannung:
Es ist eine der Verwendung der Röntgenanlage entsprechende mittlere Röhrenspannung zu berücksichtigen, wobei für die Berechnung folgende Werte nicht unterschritten werden dürfen:
Verwendung/Einsatzort Minimale Röhrenspannung in Kilovolt Mammografie50
Dentaltomografen-/Fernröntgen75
Digitale Volumentomografie75
Allgemeine Diagnostik (Arztpraxis)75
Universal-Arbeitsplatz100
Interventionelle Radiologie100
Ausschliesslich Thorax125
Ausschliesslich Skelett75
Operationsraum, Ein-/Ausleitung, Gipszimmer75
Schockraum, Intensivpflegestation, Reanimation usw.75
Oberflächentherapie50
Tiefentherapie200
c. Abstände:
Für Nutzstrahlung sind die Abstände zwischen den gebräuchlichen Positionen des Strahlers und den zu schützenden Bereichen zu verwenden.
Für Störstrahlung sind die Abstände zwischen der meist vorkommenden Position der Patientin oder des Patienten (des Streukörpers) und den zu schützenden Bereichen zu verwenden.