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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 436Fedlex · Vorlage

6Keine Berichterstattungspflicht nach Absatz 5 besteht bei nuklearmedizinischen Routineuntersuchungen mit zugelassenen Radiopharmazeutika.

7Das BAG kann im Rahmen der Stellungnahme nach Artikel 28 oder auf Gesuch hin weitere Ausnahmen von der Berichterstattungspflicht nach Absatz 5 vorsehen.

7. Verordnung vom 27. Juni 199557 über die Krankenversicherung

Art. 44 Abs. 3

3Die Bestimmungen über die Anwendung von ionisierenden Strahlen zu chiropraktischen Zwecken, insbesondere Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der Strahlenschutzverordnung vom...58 sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Departements für Inneres, bleiben vorbehalten.

8. Verordnung vom 19. Dezember 198359 über die Unfallverhütung

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» ersetzt durch «BAG».

Art. 2 Abs. 2 Bst. c

2Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen gelten nicht für:

c. Kernanlagen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit, der Sicherung und des technischen Strahlenschutzes sowie, hinsichtlich des technischen Strahlenschutzes, für Betriebe, für die nach der Strahlenschutzverordnung vom ...60 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde vorgesehen ist;

57 SR 832.102

58 SR ...

59 SR 832.30

60 SR ...