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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 444Fedlex · Vorlage

Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktiven Quellen (UraQ)

vom … Entwurf Anhörung

Das Eidgenössische Departement des Innern, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI),

gestützt auf die Artikel 95 Absatz 7, 96 Absatz 2, 98 Absatz 4, 101, 103 Absatz 2 und 111 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung vom ...1 (StSV),

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1Diese Verordnung regelt den bewilligungspflichtigen Umgang mit radioaktiven Quellen.

2Ausgenommen ist der Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Human- und der Veterinärmedizin.

Art. 2 Begriffe

Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und Anhang 1 StSV sowie nach Anhang 1 dieser Verordnung.

Art. 3 Abweichungen

In Einzelfällen kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Gesuch hin Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn:

a. die Erfahrung und der Stand von Wissenschaft und Technik dies bei einer

technischen Neuerung oder Spezialanwendung erfordern; und

b. geeignete Massnahmen gewährleisten, dass das radiologische Risiko gleich

bleibt, wie wenn diese Vorschriften befolgt werden.

1 SR 814.501

2014–......