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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 444Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktiven Quellen (UraQ)
vom … Entwurf Anhörung
Das Eidgenössische Departement des Innern, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI),
gestützt auf die Artikel 95 Absatz 7, 96 Absatz 2, 98 Absatz 4, 101, 103 Absatz 2 und 111 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung vom ...1 (StSV),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1Diese Verordnung regelt den bewilligungspflichtigen Umgang mit radioaktiven Quellen.
2Ausgenommen ist der Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Human- und der Veterinärmedizin.
Art. 2 Begriffe
Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und Anhang 1 StSV sowie nach Anhang 1 dieser Verordnung.
Art. 3 Abweichungen
In Einzelfällen kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Gesuch hin Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn:
a. die Erfahrung und der Stand von Wissenschaft und Technik dies bei einer
technischen Neuerung oder Spezialanwendung erfordern; und
b. geeignete Massnahmen gewährleisten, dass das radiologische Risiko gleich
bleibt, wie wenn diese Vorschriften befolgt werden.
1 SR 814.501
2014–......