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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 474Fedlex · Vorlage
Lage des interessierenden Ortes Ort des Personenaufenthaltes Richtwert
in μSv pro Stunde
– an fest eingerichteten Arbeits- < 0,5 plätzen
– nicht für Daueraufenthalt vor- < 2,5 gesehene Orte, wie Toiletten,
Gänge, Treppen, Warte-/
Umkleideräume, Archiv-/Lager-
räume ohne Arbeitsplatz, Durch-
reichen, Liftschächte, übriges
Betriebsgelände
Ausserhalb des Betriebsareals – generell, insbesondere < 0,1
Wohn-/Aufenthalts-/Arbeits-
räume
– nicht für Daueraufenthalt vorge- < 0,5 sehene Orte, wie Grün- und Ver-
kehrsflächen, Baustellen usw.
b. Kann der Richtwert mit baulichen Massnahmen (Abschirmung, Absperrung) nicht unterschritten werden, hat die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber aufgrund einer speziellen und individuellen Abklärung für die gegebene Situation der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass die Einhaltung der Dosisgrenzwerte gewährleistet ist.
2. Kurzfristiger Umgang mit einer radioaktiven Quelle innerhalb einer Wo-
che
Bei kurzfristiger, zeitlich begrenzter und kontrollierbarer Einwirkung einer radioaktiven Quelle dürfen die Dosisleistungen in μSv pro Stunde entsprechend erhöht sein, sofern an Orten, wo sich während dieser Zeit Personen aufhalten können, die Ortsdosen im Wochenmittel 100 μSv innerhalb von Kontrollbereichen und 20 μSv (bzw. 100 μSv an nicht für Daueraufenthalt vorgesehenen Orten) ausserhalb von Kontrollbereichen nicht übersteigen.