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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 474Fedlex · Vorlage

Lage des interessierenden Ortes Ort des Personenaufenthaltes Richtwert

in μSv pro Stunde

– an fest eingerichteten Arbeits- < 0,5 plätzen

– nicht für Daueraufenthalt vor- < 2,5 gesehene Orte, wie Toiletten,

Gänge, Treppen, Warte-/

Umkleideräume, Archiv-/Lager-

räume ohne Arbeitsplatz, Durch-

reichen, Liftschächte, übriges

Betriebsgelände

Ausserhalb des Betriebsareals – generell, insbesondere < 0,1

Wohn-/Aufenthalts-/Arbeits-

räume

– nicht für Daueraufenthalt vorge- < 0,5 sehene Orte, wie Grün- und Ver-

kehrsflächen, Baustellen usw.

b. Kann der Richtwert mit baulichen Massnahmen (Abschirmung, Absperrung) nicht unterschritten werden, hat die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber aufgrund einer speziellen und individuellen Abklärung für die gegebene Situation der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass die Einhaltung der Dosisgrenzwerte gewährleistet ist.

2. Kurzfristiger Umgang mit einer radioaktiven Quelle innerhalb einer Wo-

che

Bei kurzfristiger, zeitlich begrenzter und kontrollierbarer Einwirkung einer radioaktiven Quelle dürfen die Dosisleistungen in μSv pro Stunde entsprechend erhöht sein, sofern an Orten, wo sich während dieser Zeit Personen aufhalten können, die Ortsdosen im Wochenmittel 100 μSv innerhalb von Kontrollbereichen und 20 μSv (bzw. 100 μSv an nicht für Daueraufenthalt vorgesehenen Orten) ausserhalb von Kontrollbereichen nicht übersteigen.