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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 473Fedlex · Vorlage
Anhang 2 (Art. 5, Art. 21, Art. 28 Abs. 1 und 3)
Richtwerte für Ortsdosisleistungen beim Umgang mit offenen radioaktiven Quellen
(Die Richtwerte für Kontaminationen richten sich nach Anhang 3 Spalte 11 StSV.)
1. Ortsdosisleistungs-Richtwerte
a. Die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Dosisgrenzwerte für Personen aufgrund externer Bestrahlung gelten als eingehalten, wenn die Ortsdosisleistungs-Richtwerte gemäss der folgenden Tabelle nicht überschritten sind (die Richtwerte sind als Nettowerte zu verstehen, nach Abzug der natürlichen Untergrundstrahlung). Die Pflicht zur individuellen Dosimetrie beruflich strahlenexponierter Personen wird dadurch nicht aufgehoben.
Lage des interessierenden Ortes Ort des Personenaufenthaltes Richtwert
in μSv pro Stunde
Innerhalb eines Kontrollbereichs:
Innerhalb von Arbeitsbereichen – zugängliche Orte mit Aufent- – und Zonen haltsbeschränkungen und ent-
sprechender Kennzeichnung
– zugängliche Orte ohne spezielle < 10 Aufenthaltsbeschränkungen
– fest eingerichtete Arbeitsplätze < 5
Ausserhalb von Arbeitsbereichen – in benachbarten Räumen zu < 2,5 und Zonen Arbeitsbereichen
Innerhalb oder ausserhalb – nicht für Daueraufenthalt vorge- < 25 von Arbeitsbereichen und Zonen sehene Orte, wie Toiletten,
Gänge, Treppen, Warte-/
Umkleideräume, Archiv-/Lager-
räume ohne Arbeitsplatz, Durch-
reichen, Liftschächte, hinter
einer fest eingerichteten
Abschirmung im Therapie-
patientenzimmer
Ausserhalb eines Kontrollbereichs:
Innerhalb des Betriebsareals – für Daueraufenthalt vorgesehene < 0,1
Orte, wie Patientenzimmer in
Spitälern, Wohnungen von
Betriebsangehörigen, Gästehäu-
ser, usw.