Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/175: Änderung der Tierseuchenverordnung betreffend Befall mit dem kleinen Beutenkäfer · 3 Seiten

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Art. 274f

Tierverluste wegen des Befalls mit dem kleinen Beutenkäfer werden nicht entschädigt.

III. Auswirkungen der Verordnungsänderungen

Die Vernichtung der Bienenvölker und des Imkereimaterials im Seuchenfall werden bei den Tierhaltenden zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Für die Kantone werden die Anordnung von Massnahmen und die Kontrollen im Seuchenfall beträchtliche personelle Zusatzaufwendungen zur Folge haben.

IV. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit dem Veterinäranhang des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.916.026.81, Anhang 11) vereinbar.

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