Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/175: Änderung der Tierseuchenverordnung betreffend Befall mit dem kleinen Beutenkäfer · 4 Seiten
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Der Kanton LU fordert, dass der Befall mit den Kleinen Beutenkäfer wieder als zu überwachende Tierseuche klassiert wird, falls die Massnahmen die Ausbreitung des Parasiten nicht verhindern. Der Kanton Zürich fordert seinerseits, dass diese Ausnahmeregelungen auch für das Aufstellen und Überwachen der Fallen gelten sollen.
Art. 274e - Vorschriften technischer Art
Apisuisse und der SBV verlangen, dass auch der Bienengesundheitsdienst konsultiert wird. Das AVSV SG fordert, dass die Diagnostiklaboratorien bestimmt werden, und der Kanton ZH verlangt, dass für die Behandlung des Bodens genaue technische Vorschriften erlassen werden.
Art. 274f - Entschädigung
Die Kantone AI und FR, Agora, Apisuisse, Prométerre, der SBV, die STA sowie Agroscope verlangen, dass die Verluste aufgrund des Kleinen Beutenkäfers höher entschädigt werden, um die Imker zu veranlassen, Verdachtsfälle zu melden und den gesamten, bereits stark strapazierten Imkereisektor nicht noch mehr in Mitleidenschaft zu ziehen.
Die Kantone AI und FR sowie Apisuisse und der SBV fordern zusätzlich, dass nicht nur für gesunden Völker, die vernichtet werden müssten, Entschädigungen geleistet werden, sondern auch für die befallenen und für das zu vernichtende Material. Apisuisse und der Kanton AI schlagen vor, die höheren Entschädigungen auf diejenigen Imker zu beschränken, die in den vergangenen 3 Jahren keine Völker importiert haben.
Bern, 24. März 2015
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