Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 50 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 41Fedlex · Ergebnisbericht
hin unzulässig sein.437 Eine andere Teilnehmerin präzisiert, dass die Stimmenthaltung und der Stimmverzicht möglich sein sollten, sofern sie im Interesse der Versicherten liegen.438
Eine Teilnehmerin macht geltend, dass Artikel 71a und 71b VE BVG ins Bundesge-
setz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts439 zu übernehmen sei.440
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung und der Offenlegung wird zudem gel-
tend gemacht, dass die Offenlegung im Anhang zur Jahresrechnung eine Prüfung durch die Revisionsstelle zur Folge hätte, was aufgrund des Mehraufwands klar abgelehnt werde.441
Ein Teilnehmer ist der Ansicht, dass der Verfassungsauftrag bei der Berichterstattung
hintertrieben werde.442 Nur ein zusammenfassender Bericht genüge nicht und die Veröffentlichung habe zeitnah zu geschehen. Eine andere Teilnehmerin fordert diesbezüglich eine Berichterstattung innert z. B. 6 Monaten.443
437 GR, S. 13 f.; SO HK, S. 9; Homburger, S. 120; Publica, S. 2.
438 ASIP, S. 1 f.
439 Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1).
440 Ethos, S. 9.
441 SGV, S. 10; VSKB, S. 12.
442 Kuster, S. 99 ff.
443 Actares, S. 8.