Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/35: Artikel 404 OR. Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts · 8 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung, Artikel 404 OR. Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.220740 / 234.1/2015/00004

Zusammenfassung

Der Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts (Auftragsrecht) ist von den Vernehmlassungsteilnehmern sehr unterschiedlich aufgenommen worden. Während vor allem die Kantone dem Vorentwurf positiv gegenüberstehen, wird von einem erheblichen Teil der eingegangenen Stellungnahmen der Handlungsbedarf an sich in Frage gestellt. Darüber hinaus wird auch die konkrete Ausgestaltung des Vorentwurfs von zahlreichen Teilnehmern kritisiert.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Revision des Schweizerischen Obligationenrechts dauerte vom 16. September bis zum 31. Dezember 2016. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 5 politische Parteien und 42 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 72 Stellungnahmen ein. Diese können auf der Website des Bundesamtes für Justiz eingesehen werden.1

6 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.2 Der Kanton Neuenburg hat als einziger Kanton keine Stellungnahme eingereicht.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Gegenstand der Vernehmlassung (Vorentwurf)

Gegenstand des Vorentwurfs bildete der Vorschlag zur Anpassung von Artikel 404 OR an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts. Gemäss geltendem Recht können die Parteien einen Auftrag jederzeit beendigen. Diese Regel ist nach der Rechtsprechung zwingend, so dass abweichende Vereinbarungen unwirksam sind. Die Motion 11.3909 verlangt die Einführung der Möglichkeit für die Parteien, eine abweichende Vereinbarung zu treffen. Im Ergebnis sollten die Parteien beispielsweise Konventionalstrafen, Kündigungsfristen oder eine feste, unkündbare Vertragsdauer vereinbaren können, wenn dies ihrem Willen entspricht. Der Vorentwurf sah zudem vor, dass solche Vereinbarungen unwirksam sind, soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind.

4 Stellungnahmen

Inhaltlich lassen sich die Stellungnahmen in drei Gruppen einteilen: jene, in denen sowohl der Handlungsbedarf als auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung begrüsst werden, jene, worin der Handlungsbedarf ganz ablehnt wird, und jene, worin man zwar einem Handlungsbedarf positiv, jedoch der konkreten Ausgestaltung des Vorentwurfs kritisch gegenübersteht.

1 www.bj.admin.ch.

2 KKJPD, SAV, SSV, SGHVR, SGV, ZFH.